Sexuelles Mobbing auf Instagram?
Hallo, ich habe heute jemanden kennengelernt und wir haben gechattet und uns gegenseitig Fotos geschickt, dann hat er gedroht, meine Fotos an meine Follower weiterzugeben und mich um Geld gebeten. Ich habe spät gemerkt, dass das Instagram, das er benutzt hat, ein Fake-Profil war, ich halte ihn jetzt hin und weiß nicht, was ich tun soll, kann die Polizei diese Person finden?
5 Antworten
Warum verschickst Du Photos an Unbekannte, die Probleme sind bekannt.
War etwa Dein Gesicht auf den Fotos?
Salopp gesagt, ist es der Polizei eher egal. 😔
Das was er macht ist Erpressung, würde aufjedenfall mal versuchen das mit der Polizei zu regeln
Du solltest es auf jeden Fall anzeigen!
Hier die Tipps dazu:
https://www.instagram.com/p/Cj-ZfR2DsRA/
Meist wird so eine Drohung nicht umgesetzt, sondern einfach das nächste potenzielle Opfer angeschrieben!
Das wird schwer, wenn er den Account löscht. Man sollte halt keine Fotos im Internet verschicken. Schon gar keine Nacktfotos.
"Um Geld gebeten"? Der erpresst dich, das ist eine Straftat.
Ich persönlich würd's ignorieren - soll er die Bilder rumschicken. Ob die Polizei den Typen finden wird, kann dir wohl niemand hier sagen aber natürlich kannst du den Typen trotzdem anzeigen und zwar wegen besagter Erpressung.
Was du auf keinen Fall tun solltest, ist ihm irgendetwas von dem geben, was er von dir verlangt.
Und BITTE geht doch nicht so naiv mit intimen Bildern von euch um, Leute.
"Strafgesetzbuch (StGB)§ 253 Erpressung(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat."