Sexting mit 16 Jährigen?

5 Antworten

Musst du immer vorsichtig sein. Abgesehen von dieser Situation kann dich theoretisch jeder mit deinen Bildern erpressen wenn er wollte. Ich sprech jetzt mal von mir. Ich fand in meiner Teenie-Hormon-Höchstzeit Bildertausch mit echten Mädels sehr erregend. Da hatte eher ich Angst dass was schlimmes mit mir passiert. Er ist 16, kann frei entscheiden und ist für seine Handlungen teilweise verantwortlich. Wenn er es wollte, wieder bezogen auf mich damals, wird er dir niemals Probleme machen. Das war nur eine Horny-Aktion. Im Normalfall alles gut

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hmm sei vorsichtig. Die letzte Regierung unter Fr. Merkel hat ende 2022 das Sexualstrafrecht noch einmal verschärft mit zum Teil absurden Folgen.

Nur als Hinweis, möchte aber keine Panik machen oder so. Nur drauf hinweisen das da was war und die meisten es noch nicht einmal mitbekommen haben. Viel Erfolg.

PS: Würde mir aber jetzt so akut keine Sorgen machen. Dir viel Erfolg


B100800 
Beitragsersteller
 31.01.2023, 19:31

Danke für deine Antwort, ich hatte nochmal nach dem Paragraf 184c geguckt, der regelt ja jugendpornographische Inhalte, dort stand noch, das die Regeln nicht gelten bzw. es legal sei solche Inhalte für private Zwecke mit Einverständnis der anderen Person zu besitzen

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Keine Sorge, alles legal! Einvernehmlich!
(Fachkenntnisse vorhanden)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Kinderpornographie bleibt auch mit Einverständnis des Minderjährigen verboten.

Blockiere ihn.


DerRoll  30.01.2023, 18:53

Du kennst das Schutzalter in Deutschland? Und den Unterschied zwischen Kinderpornographie und Jugendpornographie? Wenn nicht empfehle ich dir Wikipedia, das hilft...

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MintOS  30.01.2023, 18:55
@DerRoll

Trotzdem ist das Bild von einem minderjährigen 👍, ändert nichts an der Tatsache dass es verboten ist.

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DerRoll  30.01.2023, 18:57
@MintOS

Du hast offensichtlich wirklich keine Ahnung. Wie wäre es wenn du dich mal informierst statt weiter Unfug zu erzählen?

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
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B100800 
Beitragsersteller
 30.01.2023, 19:57
@DerRoll

Danke für dein Kommentar, denn so habe ich es auch überall gelesen, denkst du theoretisch gesehen wenn jemand das Anzeigen würde und die Polizei und Staatsanwaltschaft die Chats sieht in dem steht das der Jugendliche alles freiwillig wollte, würde das dann ermittelt werden oder würde jemand das überhaupt anzeigen können

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DerRoll  30.01.2023, 20:01
@B100800

"Nicht strafbar" bedeutet zunächst mal nicht dass es nicht verfolgt und ggf. angezeigt wird. Und dann gilt der alte Juristensatz "Es kommt darauf an ..." (sucht schon mal die Gebührentabelle heraus). Sorry, aber die Befürchtung kann ich dir nicht nehmen.

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B100800 
Beitragsersteller
 30.01.2023, 20:11
@DerRoll

Okay, wir haben auch keinen Kontakt mehr, also es war ein einmaliges Ding und er hat auch sein Profil auf der Seite gelöscht, er hatte auch die ganze Zeit gemeint das ich übertreibe und ihn nicht damit „nerven“ soll 😅

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B100800 
Beitragsersteller
 30.01.2023, 20:23
@B100800

*vielleicht mache ich mir auch wirklich zu viele Sorgen

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Ranzino  31.01.2023, 09:42
@DerRoll

anzeigen kann man viel und Staatsanwaltschaft muss sich das auch anschauen. wäre Geld geflossen, wäre das Privileg der straffreien privaten Weitergabe aus 184c wieder vom Tisch

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DerRoll  31.01.2023, 09:58
@Ranzino

Deshalb ja "Die Befürchtung kann ich dir nicht nehmen". War das etwa missverständlich?

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Ranzino  31.01.2023, 10:03
@DerRoll

so wie es ausschaut, würde es viel Lärm um nix werden. ohne Geld und ohne Zwang würde die Staatsanwaltschaft recht bald abwinken, nur drübergeschaut werden muss vom Amts wegen noch.

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B100800 
Beitragsersteller
 30.01.2023, 18:39

Es ist ja keine Kinderpornographie, Kinderpornographie ist alles unter 14 Jahren

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Anzeigen kann dich im Grunde jeder wegen allem.

Die Frage ist was bei rum kommt.
In diesem Fall hast du nichts zu befürchten.