Servus was passiert wenn man seinen Dienst Antreten soll als Soldat bei der Bundeswehr jedoch nicht erscheint obwohl man dazu verpflichtet ist?
Zb Ein Einsatz im Ausland Mali etc was für eine Strafe, kommt da auf einem Zu was sind die Folgen?.
4 Antworten
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Wenn ich das noch richtig weiß, wird zwischen "unerlaubte Abwesenheit vom Dienst" (bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe) und Fahnenflucht (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe) unterschieden, abhängig von der Länge der Abwesenheit. Letzteres wäre dann eine (Wehr-) Straftat. Fahnenflucht begeht, wer mehr als 3 volle Tage* unerlaubt abwesend ist.
*) da bin ich mir nicht ganz sicher.
Feldjäger bekommen einen Auftrag zur Festnahme.
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Bis 3 Tage sind "Unerlaubtes Entfernen von der Truppe" ...alles andere ist Fahnenflucht.
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Wichtig für die Bwurteilung ist der Vorsatz!
Kann man demjenigen nachweisen, dass er ferngeblieben ist, um nicht in den Einsatz zu müssen, so greift automatisch §16 WStG (unabhängig davon, wie lange er ferngeblieben ist - Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre). Stellt derjenige sich binnen 1 Monats (freiwillig), so beträgt die Strafe max. 3 Jahre.
https://www.gesetze-im-internet.de/wstrg/__16.html
Hinzu kommt in der Regel noch ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel einer Entfernung aus dem Dienstverhältnis.
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Hallo,
das kommt darauf an, ob du bereits aktiver Soldat bist oder nicht .
Als Aktiver Soldat begehts du damit "Befehlsverweigerung" und "Fahnenflucht" und wirst von den Feldjägern (Militärpolizei) gesucht.Werden die deiner habhaft, so kommst du in Haft und wirst vor das zuständige Strafgericht gestellt (siehe § 16 Wehrstrafgesetz).
Bist du noch Zivilist, so fällt zwar der Wehrstraftatbestand fort,gleichwohl kann die Bundeswehr ein sogenanntes Disziplinarverfahren eröffnen.
Normalerweise werden solche Leute aber ausgemustert, weil man sie ja nicht "Brauchen" kann (und Disziplinarstrafen ja nur während es aktiven Dienstes vollstreckt werden können).
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Nein, weil wie der FS ja schreibt, er einen Auslandseinsatz absolvieren soll, das dürfte ja wohl nur mit einem Befehl erfolgen können.
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Dann bist du unerlaubt abwesend, was ein Dienstvergehen darstellt und disziplinar geahndet wird.
Nach 3 vollen Kalendertagen bist du eigenmächtig abwesend, was eine Wehrstraftat nach §15 WStG darstellt und mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft wird.
Hast du zudem vor, dich dauerhaft deinem Militärdienst zu entziehen, bist du Fahnenflüchtig, was strafbar ist nach §16 WStG und mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft wird.
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Entscheidend ist der Vorsatz. Kann man ihm ferner nachweisen, dass er nicht in den Einsatz wollte, so greift automatisch der 16er (unabhängig von der Dauer).
Abhängig von der Länge der Abwesenheit.