Selbstständig machen?

siola55  06.09.2020, 19:06

Wieso nur 450€ im Monat - bist du noch i-wo kostenlos familienversichert?

Toniarella 
Beitragsersteller
 07.09.2020, 13:34

Ich bin momentan in elternzeit und nä. Jahr in April bin ich wieder bei meiner Tätigkeit beschäftigt als teilzeit u wollte das nebenbei machen weil mir das immer gut gefallen hat.

siola55  07.09.2020, 07:32

Wie bitte bist du denn momentan krankenversichert???

Toniarella 
Beitragsersteller
 07.09.2020, 13:34

Ich bin momentan in elternzeit und nä. Jahr in April bin ich wieder bei meiner Tätigkeit beschäftigt als teilzeit u wollte das nebenbei machen weil mir das immer gut gefallen hat.

4 Antworten

Hallo nochmal,

der Zeitpunkt der Anmeldung eines Gewerbes hängt mit deinem ersten Umsatz zusammen laut klicktipps.de:

zu 6. Kein Gewinn beabsichtigt?

Bleiben die Einnahmen unter den Ausgaben ( kein Gewinn), und soll das auch in Zukunft so bleiben? Dann haben Sie keine "Gewinnabsicht", und das Ganze ist steuerlich gesehen nur eine Liebhaberei (=Hobby). Eine Anmeldung als Gewerbe oder Freiberuf ist nicht nötig.
Fast alles an Tätigkeiten und Dienstleistungen, was bis hierher nicht aufgezählt wurde muss als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit angemeldet und ausgeführt werden ( §15, Absatz 2 Einkommensteuergesetz).
Es müssen die jeweils zuständigen Vorschriften beachtet werden.

Näheres weiß dein Steuerberater...

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst dich nicht "selbständig auf 450-Euro-Basis" anmelden. Wenn du dich selbstständig machst, holst du dir einen Gewerbeschein auf dem Rathaus und fertig. Natürlich vorher, bevor du anfängst zu arbeiten. Niemand wird dich fragen, wieviel du verdienen möchtest.

In deiner Einkommenssteuererklärung gibst du dann die Einkünfte des vergangenen Jahres an. Sowohl die aus selbständiger als auch die aus nicht selbständiger Tätigkeit.


siola55  06.09.2020, 19:32

Sie könnte kostenlos familienversichert sein, falls das mtl. Einkommen max. 455€ beträgt und sie das Gewerbe im Nebenerwerb ausübt.

Für hauptberuflich Selbstständige ist die kostenlos Familienversicherung ausgeschlossen.

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Toniarella 
Beitragsersteller
 06.09.2020, 19:00

Und mache ich das sofort oder am besten im neuen Jahr?

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Kittyhawkins  06.09.2020, 19:02
@Toniarella

Da sehe ich keinen Unterschied. Wenn du Kunden hast und was immer du brauchst, um loszulegen, dann los. Du darfst aber nur Hausbesuche machen oder Kunden in deinem Eigenheim empfangen (nicht gemietet) oder du musst einen Laden mieten.

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Ich bin momentan in elternzeit und nä. Jahr in April bin ich wieder bei meiner Tätigkeit beschäftigt als teilzeit u wollte das nebenbei machen weil mir das immer gut gefallen hat...

Dann bist du ja in deiner Hauptbeschäftigung weiterhin voll kranken- u. pflegeversichert und benötigst ja dann keinen zusätzl. Kranken-Versich.schutz😂!

Ich wollte erst im neuen Jahr mich als selbstständig 450 euro basis anmelden...

Diese Info hat mich und auch andere Antworter hier irritiert: selbstständig und 450-Euro-Minijob widerspricht sich nämlich...😥 Du mußt bevor du die ersten Umsätze erzielst, bei deiner Stadt/Gemeinde ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden - kostet ca. 25 - 40€.

Den Umfang deiner Tätigkeit solltest du dann mit deiner bestehenden Krankenkasse schriftlich abklären - siehe hierzu den Tipp von klicktipps.de unter Teil 3 -> Krankenkasse bzw. in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#krankenkasse

Nebengewerbe

Die Einküfte aus einem Nebengewerbe (Gewerbe neben einer Tätigkeit als Angestellter) sind in der Regel beitragsfrei. Ab welchem Gewinn, bzw. ab welcher Arbeitsstundenzahl Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, sollte man mit der jeweiligen Krankenkasse klären und sich von ihr schriftlich(!) geben lassen. Schriftlich deshalb, weil viele Krankenkassenmitarbeiter meiner Erfahrung nach nicht sicher informiert sind, wenn es um das Zusammenkommen von Beruf oder Teilzeitjob und (Neben-) Gewerbe geht.

Viel Spaß und Erfolg dabei wünscht dir siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo Toniarella,

da findest du in klicktipps.de Hinweise, Infos und viele, viele Tipps unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Also vorab mal eine wichtige Info: du kannst bei deiner Stadt entweder ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden oder hauptberuflich.

Falls du noch i-wo kostenlos in der Familienversicherung krankenversichert bist z.B. als Ehefrau über den Mann, sind die Einkommensgrenzen aktuell 455€ mtl. Einkommen; dann darfst du aber keine hauptberufliche Selbstständigkeit angemeldet haben:

Können Selbstständige in der Familienversicherung mitversichert werden?

Eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist ein Ausschlusskriterium für die Familienversicherung. Möglich ist die Familienversicherung, wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind und Ihren Lebensunterhalt in erster Linie durch andere Einnahmen als solche aus selbstständiger Tätigkeit bestreiten. Das gilt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit als Selbstständiger 20 Stunden nicht übersteigt.
Erhalten Sie zur Förderung einer Existenzgründung einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit, liegt nach dem Recht der Arbeitsförderung eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit vor. In diesem Fall ist die Familienversicherung ausgeschlossen.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/bw/inhalt/familienversicherung-6/

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung