Selbstständig als "Mobile Friseurin" möglich mit Gesellenbrief?

3 Antworten

In Österreich brauchst du einen Meisterbrief, in Deutschland wird es nicht anders sein.

Wenn jemand ohne Meisterbrief sein Geschäft betreibt, wird vermutlich wer seine Gewerbeberechtigung gegen entsprechende Bezahlung zur Verfügung stellen!

Deine Ausbilderin hat Recht, in einem Beruf, der in die Handwerksrolle der HWK eingetragen ist, benötigt man für jede Form der Selbstständigkeit einen Meisterbrief. Heutzutage ist es jedoch ein wenig lockerer geworden, und Du kannst in Form eines Arbeitsvertrages mit einem Friseurmeister ein Abkommen schliessen, was natürlich zusätzliche Kosten verursacht. Du kannst natürlich auch eine andere Gesellschaftsform über die IHK wählen, indem Du mit Dir selbst eine GmbH gründest, und Dich als Geschäftsführer einsetzt , das wird aber unterm Strich noch teuerer, da Du die Hälfte der Summe von 25 000 Euro in bar hinterlegen mußt, mit denen Du als Teilhafter dann in die Miesen gehen kannst. Die andere Hälfte können dann materielle Güter oder Immobilien sein. Ich hoffe, ich konnte das ein wenig deutlich machen?

ruf doch bei der Handwerkskammer an, es gibt auch Meister, die nicht in einem Salon arbeiten, aber ihren Namen dafür geben, gibt es in vielen Berufen