selbsthilfegruppen für Mütter denen die Kinder weggenommen wurden

2 Antworten

Solche gruppen gibt es nicht.. da das jugendamt dafür zuständig ist, maximal eben ein anwalt kann da helfen gegen gesetze vorzugehen die zu unrecht ausgesprochen wurden.

ansonsten gibt es nur gruppen wo frauen geholfen wird damit umzugehen und auch vom jugendamt organisierte coaches die einen helfen es wieder bekommen zu dürfen.

sein kind wieder zu bekommen, ist keine gruppenaktion. sorge dafür, daß die gründe für die inobhutnahme wegfallen, arbeite mit dem jugendamt zusammen und nimm die hilfsangebote an. das ist der einzige weg, daß du dein kind wieder bekommen kannst.


anaid87 
Beitragsersteller
 06.09.2013, 23:53

Das Gericht hat entschieden das das abr auf den Vater übertragen wird mit Begründung weil ich mein Wohnort Wechsel von Berlin nach Sachsen und weil der Vater den Umgang besser gewährleisten kann,was sich jetzt im nachhinein beweist das der Vater es nicht macht.er blockiert den Umgang mit meiner Tochter und entfernt alles aus ihrem Leben was mit mir zu tun hat.und ich bin nach Sachsen gezogen weil dort meine Familie lebt und ich am 26.8 eine Ausbildung angefangen habe.und mir will keiner helfen,jugendamt,verfahrensbeistand,Polizei etc alle nicht bzw Polizei kann nicht.ich weiß einfac.h nicht weiter,denn der Vater macht was er will

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washilfts  07.09.2013, 11:15
@anaid87

na ja, ich habe mich mal ein wenig eingelesen bei dir. du ziehst hunderte von km weg zurück zu deinen eltern, wolltest erst, daß der vater die kleine öfter nimmt, dann sogar den aufenthalt halbieren, sprich alle zwei wochen hin und her. wie hattest du dir das vorgestellt mit kita und später schule? wie sollte sich die kleine in ihr soziales umfeld integrieren dabei?

ich vermute, daß du noch relativ jung bist, sonst hättest du nicht so viele fehler begangen. so hast du es dem vater leicht gemacht, daß er besser in der lage sei, dem kind ein stabiles umfeld zu bieten.

hättest du deine ausbildung nicht in der nähe deiner tochter beginnen können? vermutlich kannst du ohne anwalt nicht erreichen, daß ein regelmäßiger umgang mit deiner tochter stattfindet.

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