Jugendamt?

5 Antworten

Wenn den Kindern keine unmittelbare schwere Gefahr droht, wird wohl zuerst das Gespräch gesucht und Auflagen gemacht.

Hallo!

Nein, das Jugendamt kann einem nicht einfach so "die Kinder wegnehmen". Werden Anzeichen, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten, gemeldet, findet zunächst im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und des Kindes/der Kinder eine Gefährdungseischätzung statt. Bevor eine Inobhutnahme stattfindet, muss schon einiges schiefgehen.

Wenn Gefahr in Verzug ist, kann das JA sofort eingreifen und das KInd in Obhut nehmen, aber das kommt sehr, sehr selten vor.

Zunächstmal ist zu beachten, das das Recht der Eltern in Art 6 GG festgeschrieben ist: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html Da das Erziehungsrecht der Eltern Verfassungsrang hat, sind die Hürden für den Entzug der Kinder entsprechen hoch.

Bekommt man eine Warnung

Das Jugendamt muß in der Regel zunächstmal weniger einscheidende Maßnahmen versuchen.

Woher ich das weiß:Recherche

Eine Warnung in dem Sinne wie: "Wir kommen um 17 Uhr vorbei und kassieren Ihr Kind" bekommst du nicht.

Aber bevor ein Kind in Obhut genommen wird, schaut das Jugendamt natürlich erst mal nach, ob der Verdacht, die Vorwürfe etc.. auch stimmen. Wenn sie stimmen, kann es dann allerdings sehr schnell gehen. Richterlicher Beschluss und das JA rückt mit der Polizei an.