Selbstbehalt unterhalt?

2 Antworten

Siehe zunächst die Antwort von @ Kessie 1 !

Nur eine Ergänzung zum erhöhten Selbstbehalt was die Pauschale für die Warmmiete betrifft.

Da gilt im Regelfall die Angemessenheitsgrenze für die KDU - Kosten der Unterkunft nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter.

Wenn deine 700 Euro für die Warmmiete angemessen nach dem SGB - ll wären, kann sich dein Selbstbehalt entsprechend erhöhen.

Gibst Du im Internet einmal ein, angemessene KDU - und dazu den Namen deiner Stadt.

Da solltest Du eigentlich etwas finden, die sogenannte Bruttokaltmiete ist die Grundmiete und kalte Nebenkosten, der Abschlag für die Heizkosten kommt da separat noch dazu.

Von Experte isomatte bestätigt

Wenn deine Miete wirklich begründet so hoch ist, dann kann es auch zu einer Erhöhung des Selbstbehaltes führen. Aber das wäre im Einzelnen nachzuweisen! Nur wenn es bei dir günstigeren Wohnraum gibt, dann bleibt es bei der angesetzten Pauschale die im Selbstbehalt enthalten ist.

Und ansonsten bist du verpflichtet ALLES dafür zu tun den Mindestunterhalt zu erbringen. Und das kann bedeuten, dass man dir ein fiktives Einkommen anrechnen würde, wenn du z.B. neben dem Hauptjob noch einen Minijob machen könntest.

Der Mindestunterhalt für den 10Jährigen liegt bei 426 EUR.

Vielleicht kommt es irgendwann zu einer Unterhaltsreform. Man bastelt daran... Aber derzeit hast du nicht einmal ansatzweise ein Wechselmodell und bleibst alleine zum Barunterhalt verpflichtet.