Sej zusätzliches geld?

2 Antworten

Berufsausbildungsbeihilfe.

Generell haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn es bei ihnen mit dem Ausbildungsgehalt eng wird. Der monatliche Höchstsatz liegt seit August 2020 bei 723 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Berechnet wird dieser Betrag aus dem Verdienst deiner Eltern oder deines Partners/deiner Partnerin.

Die Voraussetzung für BAB ist, dass du eine staatlich anerkannte duale Ausbildung machst. Bei einer schulischen Ausbildung hast du keinen Anspruch auf BAB. Berufsausbildungsbeihilfe wird generell bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Ob du Anspruch auf BAB hast und wie hoch dieser Betrag ausfallen kann, kannst du mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit ganz einfach ausrechnen.

BAföG in der Ausbildung.

Machst du eine schulische Ausbildung hast du in der Regel keinen Anspruch auf BAB. Um dennoch finanzielle Unterstützung während deiner Ausbildung zu erhalten, kannst du Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt, beantragen. Der Höchstsatz liegt bei 694 Euro im Monat und muss nicht zurückgezahlt werden. Jede BAföG-Förderung wird individuell berechnet. Dabei werden dein eigenes Einkommen sowie das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners/deiner Partnerin angerechnet. Einen Antrag für BAföG musst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in deiner Stadt einreichen. Hier werden dir auch alle weiteren benötigten Formulare erklärt.

Wohngeld in der Ausbildung.

Wenn du keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hast, weil du zum Beispiel eine schulische Ausbildung machst, kannst du Wohngeld beantragen, um deine Miete zu finanzieren. Das Beste: Wohngeld musst du nicht zurückzahlen! Hierfür musst du volljährig sein und der zuständigen Behörde den Ablehnungsbescheid für die BAB vorlegen sowie einen Nachweis, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und die Miete für die Wohnung selbst bestreiten musst. Die zuständige Behörde findest du am leichtesten, wenn du bei Google nach den Stichwörtern Wohngeld und deiner Stadt suchst.

Kindergeld in der Ausbildung.

Wenn du in deiner Ausbildung unter 25 Jahre alt bist, erhalten deine Eltern für dich Kindergeld, mit welchem sie auch deine Ausbildung mitfinanzieren sollen. Das sind im Monat für das erste und das zweite Kind 204 Euro. Bist du das dritte oder vierte Geschwisterkind, erhältst du 210 bzw. 235 Euro im Monat. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden, wird aber nur ausgezahlt, solange du unter 25 und noch in einer Ausbildung bist. Wohnst du nicht mehr zu Hause und können deine Eltern dich finanziell nicht unterstützen, kannst du das Kindergeld von deinen Eltern einfordern oder du stellst einen Antrag, dass es dir auf dein eigenes Konto überwiesen wird.

Stipendium in der Ausbildung.

Möchtest du als Azubi Erfahrungen im Ausland sammeln, gibt es neben den genannten staatlichen Unterstützungen auch private und internationale Förderprogramme, die dir finanziell bei deinem Auslandsaufenthalt unter die Arme greifen. Die drei wichtigsten Förderprogramme für Azubis sind hierbei das Hermann-Strenger-Stipendium, die Leonardo da Vinci Mobilität und das DFJW-Stipendium.

Jedoch verlangen die Stipendien eine Menge Eigeninitiative von dir, da du meistens in einem Motivationsschreiben begründen musst, warum du einen Auslandsaufenthalt machen möchtest und warum gerade du mit einem Stipendium unterstützt werden solltest. Kannst du jedoch überzeugen, erhältst du eine gute finanzielle und organisatorische Unterstützung.

Bildungskredit in der Ausbildung.

Du hast bereits alle Fördermöglichkeiten ausprobiert, aber das Geld reicht trotzdem nicht. Um den Abschluss deiner Ausbildung nicht zu gefährden, vergibt die KfW den sogenannten Bildungskredit. Dieser Kredit der Bundesregierung ist allerdings nur für Azubis gedacht, die kurz vor dem Ende ihrer Ausbildung stehen – genauer gesagt in den letzten 24 Monaten vor Abschluss. Außerdem musst du mindestens 18 Jahre, aber maximal 36 Jahre alt sein.

Das Gute am Bildungskredit: Er ist flexibel anpassbar und unabhängig vom eigenen Einkommen sowie dem Einkommen deiner Eltern. Den Antrag stellst du ähnlich wie für die anderen Finanzierungsmöglichkeiten via Online-Formular.

Leistungen nach §27 SGB II.

Eine weitere Finanzierungshilfe können die Leistungen nach Paragraph 27 des Sozialgesetzbuches II sein. Dabei handelt es sich um Notfalldarlehen, die unter besonderen Umständen beantragt werden können. Diese Darlehen müssen zwar nach Ende der Ausbildung zurückgezahlt werden, können aber in finanziellen Notsituationen den Tag retten. So sollen sie besonders zu Beginn der Ausbildung helfen, wenn sich die Zahlung des BAföGs stark verzögert und damit die Aufnahme der Ausbildung gefährdet ist. Das gilt auch, wenn das Studium wegen Krankheit oder einer Behinderung länger dauert, als es durch das BAföG gefördert werden kann, und der Abschluss der Ausbildung gefährdet ist.

Seit das Sozialgesetzbuch im Jahr 2016 zum neunten Mal geändert wurde, besteht nun aber in einigen Fällen auch ein grundsätzlicher Anspruch auf ALG II (landläufig auch HartzIV genannt). Allerdings natürlich nur, wenn du für deine Ausbildung nicht schon Anrecht auf BAföG oder BAB hast! Unter bestimmten Umständen kannst du jedoch Leistungen des ALG II beziehen, die du dementsprechend nicht zurückzahlen musst, wie etwa:

  • Übernahme der Heizkosten
  • einmalige Beihilfen
  • Übernahme angemessener Unterkunftskosten
  • Mehrbedarfe
  • u.v.m.

Man kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und das Kindergeld gibt es auch weiter.