seid 3 jahren zahnspange mein arzt macht nichts mehr?

2 Antworten

Hallo Selin559,

das kann nicht sein.

Falls wirklich ein Jahr gar nichts gemacht wurde, kein Bogenwechsel, kein Sonstirgendwas, dann solltest du dich an die Krankenkasse werden. Die können gezielt nachfragen oder auch einen Gutachter beauftragen.

Viel Erfolg!

Karliemeinname


Selin559 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 20:00

leider ist es so

er meint bei jeden termin nur drauf zu gucken und zu sagen gummis tragen und das seit einem jahr seit einem jahr wurde kein bogen oder so gewechselt

karliemeinname  18.11.2024, 20:17
@Selin559

Ich gehe davon aus, dass ein Überbiss eingestellt werden soll. Also du hängst Elastics vom unteren Molaren zum oberen Eckzahn?

Wenn das nach einem Jahr nicht klappt, dann klappt das auch in drei Jahren nicht. Man muss hier mit einem Herbstklon nachhelfen. Da stellt sich dann aber gleich die Frage nach der Kostenübernahme.

Falls dir dein Kieferorthopäden nicht klar auf deine Fragen antworten kann oder möchte, bzw. ausweicht, dann würde ich mich an den Kostenträger, also die Kasse wenden. Die kennen sich mit solchen Dingen aus und wissen was zu tun ist. Freunde machst du dir damit aber nicht.

Für wie lange war denn die Behandlung geplant Was steht denn im Behandlungsplan?

Selin559 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 22:00
@karliemeinname

nein er meinte mit meinen kiefer ist alles perfekt es hat sich alles gebessert und laut nach plan nur 2 jahre die spange

karliemeinname  19.11.2024, 22:20
@Selin559

Da stimmt was nicht. Wenn die Behandlung für zwei Jahre geplant wurde, dann wundert es mich, dass das in den Bereich der Kostenübernahme gefallen ist.

Wenn das jetzt deutlich länger dauert, dann muss eine Nachgenehmigung beim Kostenträger beantragt werden.

Falls das auch nicht klappt, dann wird der Kostenträger aktiv werden, sobald du ihm mit dem Fall vertraut machst.

Verlange freundlich, aber konsequent eine Antwort.Sehe dich einmal als Kunde, nicht als passive Patientin. Letztendlich BIST du der zahlende Auftraggeber und hast ein Anrecht auf Aufklärung.