Security in stadion?

1 Antwort

18 sein, keine Vorstrafen, Nachweis nach § 34a GewO (Kanst Du bei der IHK machen, ich glaube da gehört mittlerweile auch die Sachkundeprüfung zu).

Ohne Geld: Wenn Dir der Security-Arbeitgeber den §34a Schein zahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung