Screenshots von Chats anfertigen, Straftat ?

2 Antworten

Wenn du für dich selbst Screenshots machst, ist nicht strafbar. Kommt aber auf Inhalt und Zweck an.

Als Beweis, falls dir jemand droht oder sowas oder Straftaten in Screenshots zugegeben werden, dann wäre es richtig, wenn du sowas z.B. an die Polizei senden würdest.

Wenn du selbst Screenshots erstellst für räuberische Erpressung, oder diffamierst oder etwas am Screenshot bearbeitest und es dann an andere weiterleitest, um jemandem zu schaden, dann kann man dafür tatsächlich belangt werden.

Also kurz gesagt:

Als Beweis zu deinem Schutz bzw. zum Schutz anderer ist es völlig richtig und nicht strafbar.

Als Mittel zum bösen Zweck für Diffamierung, Verleumdung, Hetze, Mobbing ist es strafbar, wenn es jemand anzeigen würde.

Nein, aber soweit ich weiss nicht verwertbar. SMS hingegen schon.