Schwierigkeiten mit Vermieter?

6 Antworten

Als erstes würde ich ihm den Schlüssel abnehmen weil du das recht auf die unverletzbarkeit der Wohnung hast. Als nächstes Erde ich ihn anzeigen, wegen Einbruch. Und schnell eine andere Wohnung such und fristlos wegen seines übergriffigen Verhaltens andere vor ihm warnen.

Tausch den Schließzylinder gegen einen eigenen, dann kann der Vermieter nicht mehr 'rein. Das ist zielführender als der Versuch, ihm mit viel Streit und Theater Deinen Schlüssel abzunehmen. Heb den Original-Schließzylinder aber gut auf, der muss wieder 'rein, wenn Du ausziehst.

Nachtrag: Sicherheitshalber gehört der Mietvertrag auch nicht in die Wohnung, sondern in ein Bankschließfach oder bei einer Vertrauensperson aufbewahrt.

Das Betreten deiner Wohnung in deiner Abwesenheit ist Hausfriedensbruch. Das wird aber schwer zu beweisen sein, was nicht bedeutet, dass ich dir das nicht glaube.

Mein Rat wäre es das Schloss zeitnah auswechseln zu lassen.

Dass er Meldung beim Betreuungsgericht macht, zeigt, dass er irgendeine Art von Problem hat. Er möchte dich anscheinend nicht mehr in der Wohnung haben. Jeder kann jeden beim Betreuungsgericht theoretisch melden.

Wurdest du denn in ein Gespräch beim Betreuungsgericht eingeladen? Da könnte man ja mit Begleitung erscheinen und mitteilen, dass kein Bedarf vorhanden ist.

Das Verhalten deines Vermieters ist nicht in Ordnung. Er darf deine Wohnung nicht ohne Erlaubnis betreten, das verstößt gegen das Mietrecht. Auch jemanden von der Betreuungsbehörde einzuschalten, ist völlig unangemessen, vor allem wenn deine Alltagshilfe klarstellen kann, dass seine Aussagen nicht stimmen. Dokumentiere alles, weise deinen Vermieter schriftlich darauf hin, dass sein Verhalten unzulässig ist, und hol dir Unterstützung beim Mieterschutzbund oder einem Anwalt.

Was Dein Vermieter glaubt, meint oder will, spielt keine Rolle.

Zumal er nicht mal Mietzahlungen von Dir entgegennehmen dürfte, wenn er so denkt.

Wegen des unbefugten Betretens der Wohnung kannst Du Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..