Schwester Anzeigen wegen Schulden (Fanilie)?
Hallo zusammen,
und zwar geht es um ein Thema was sehr unangenehm ist. Meine Schwester schuldet mir knapp 1000 Euro die sie abbezahlt. Nun ist es so das sie eine neue Freundin hat und seitdem ist auch der Kontakt abgebrochen.
Daher wollte ich fragen ob ich sie eventuell anzeigen könnte wegen des Geldes.
Zur Info sie hat mich damals auch mal bestohlen was ich nicht zur Anzeige gebracht habe aber langsam reicht es mir halt auch da ich auch nicht mal so auf 1000 Euro verzichten möchte.
6 Antworten
Daher wollte ich fragen ob ich sie eventuell anzeigen könnte wegen des Geldes.
- Wenn Du beweisen kannst, dass sie Dich bestohlen hat: ja
- Hast Du keinen Beweis, kannst Du sie zwar anzeigen, wird aber kein Ergebnis bringen.
- Dass sie Rückzahlungen leistet(e) ist kein Beleg für einen Diebstahl, es könnte ja auch von Dir geliehen worden sein.
Setzte ihr eine Frist zur Rückzahlung. Danach könntest Du das Mahnerfahren einleiten.
Widerspricht sie diesem, must Du Deine Forderung ggf. bei Gericht belegen können.
ab wann und wie viel sie mir monatlich zahlen muss.
Das habt ihr vereinbart, daran haben sich beide zu halten.
Was Du nicht verzeihen möchtest, verzeihe es in Zukunft / für Zukünftiges einfach nicht mehr.
Mit der genannten Vereinbarung hat das nichts zu tun.
Schulden machen ist keine Straftat. Du kannst das nur zivilrechtlich einfordern. Dazu gibt es hier hunderte Threads.
Deine Schwester begeht keine strafbare Handlung. Du könntest sie zivilrechtlich auf Zahlung des Restdarlehens verklagen oder einen Mahnbescheid beantragen. Aber: Du brauchst Beweise dafür, dass sie dir Geld schuldet. Wenn du die nicht hast, ist ein Gerichtsverfahren aussichtslos.
Ob sie dich bestohlen hat, kannst du vermutlich auch nicht beweisen.
Muß man innerhalb einer Familie gleich von Diebstahl, Anzeigen usw. reden? Damit zerstört man die Familie!
Deine Schwester begeht keine strafbare Handlung.
Wieso bist Du Dir da so sicher ? Darf man denn als Bruder/Schwester von seinen Geschwistern bestohlen werden ?
Sie hat ein Darlehen bekommen, das sie abbezahlt hat.
Deine Schwester begeht keine strafbare Handlung.
Darf man denn als Bruder/Schwester von seinen Geschwistern bestohlen werden ?
Ich nenne es bei Geschwistern nicht Diebstahl, weil es die Familie zerstören würde. Natürlich ist es nicht schön, wenn sich die Schwester ohne Erlaubnis einfach Geld nimmt, aber trotzdem sollte man sich innerhalb der Familie auseinandersetzen und nicht gleich zur Polizei und zum Gericht laufen!
Ich nenne es bei Geschwistern nicht Diebstahl, weil es die Familie zerstören würde
Ich nenne es bei Geschwistern auch nicht Mord, weil es die Familie zerstören würde
Oder habe ich da etwas falsch verstanden ?
Stimmt. Wie Probleme gelöst werden, ist eine ganz andere Frage.
Diebstahl ist/bleibt Diebstahl
Es ist und bleibt aber nunmal kein Diebstahl bei den 1000 Euro. So lange du es auch ändern möchtest. Die Tatbestandsmerkmale dazu sind einfach nicht vorhanden. Maximal Betrug, wenn sie von vornherein nicht zurückzahlen wollte. Da es aber bereits teilgezahlt wurde, fällt auch das weg. Es ist und wird auch immer nur bei Zivilrecht bleiben. Und das andere ist mit ziemlicher Sicherheit verjährt.
Sie hat es ihm entwendet, das ist gestohlen, nicht betrogen.
§ 242 Diebstahl(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,
Nicht, wenn ich die Frage richtig lese und verstehe. Die 1000 Euro sind verliehenes Geld, dass kann einfach nicht gestohlen werden von dem Entleiher. Und das "übrigens wurde ich schon mal bestohlen" scheint etwas komplett anderes zu sein.
Nicht, wenn ich die Frage richtig lese und verstehe.
Meine Antwort zu Diebstahl galt der Aussage:
Ich nenne es bei Geschwistern nicht Diebstahl, weil es die Familie zerstören würde.
- Was kein Diebstahl ist, ist kein Diebstahl
- was Diebstahl ist, ist Diebstahl
- ein Darlehen bleibt ein Darlehen
- Betrug bleibt Betrug
... auch in Familien.
Anzeigen ist nicht, keine strafbare Handlung. Ist reines Zivilrecht.
Hast du irgendeinen Nachweis, dass du ihr Geld geliehen hast? Wenn nein, sehe ich für eine gerichtliche Durchsetzung schwarz, zumal du das Darlehen auch erstmal kündigen musst um überhaupt einen Rückzahlungsanspruch zu bekommen.
Ich würde erstmal versuchen den Kontakt zur Schwester herzustellen und ihr zu sagen, dass sie dir dein Geld zurückzahlen soll. Aber nicht gleich mit Anwalt und Gericht drohen, erstmal normal. Man fängt immer ganz unten an, damit man noch Luft nach oben hat.
Man könnte so viel ohne Anwalt regeln und sich das Geld sparen..
Was ist der Tatbestand? Was soll eine Anzeige bringen? Ist doch Dein zivilrechtliches Problem. Hast Du sie gemahnt? Gibt es was Schriftliches?
Habe mit ihr damals ein Vertrag gemacht wo drinne steht ab wann und wie viel sie mir monatlich zahlen muss. Leider ist es aber so das schon sehr viel vorgefallen ist was mit ihr schon garnicht mehr verzeihen möchte aber es am Ende doch wieder macht.