Schweigepflicht, ab wann?
Hallo zusammen:) Wir haben in Sexualkunde gerade das Thema 'Teeniemütter'. Eine Freundin und ich müssen bald schon einen Vortrag darüber schreiben.
Haben Frauenärzte eigentlich Schweigepflicht? Wenn ja, ab welchem Alter? Kann man zbs unter 14 'Die Pille danach' besorgen ohne das irgendjemand was erfährt? , oder erst ab 14? Darf der Frauenarzt zu den Eltern und sagen das, ihr Kind schwanger ist? Gilt in der Schweiz und in Deutschland das gleiche? (Komme aus der Schweiz)
Finde das Thema wirklich Interessant und freue mich über Antworten:)
2 Antworten
Das ist schwieriger als man so denken sollte. Ab 16 haben Ärzte immer Schweigepflicht über ihre Patientin, auch gegenüber den Eltern. Wenn ein Mädchen unter 16 darauf hinweist, dass die Eltern nichts erfahren sollen, dann wird das speziell dokumentiert.
Richtig kompliziert wird es unter 14. Unter-14jährige sind nach dem Gesetz noch Kinder, und da müssen die Eltern zustimmen, wenn dem Kind ein Medikament (z.B. die Pille) verordnet wird. (Stell dir mal einen Augenblick lang vor, du bist Mutter und jemand verabreicht deinem minderjährigen Kind hinter deinem Rücken ein Medikament ...) Ärzte dürfen im Prinzip in diesem Fall die Eltern informieren.
Aber was ist, wenn die unter 14jährige auf keinen Fall will, dass die Eltern etwas erfahren? Dann würde man vermutlich auch die Schweigepflicht einhalten - schließlich ist sie die Patientin, nicht die Eltern - aber man würde alles doppelt und dreifach gründlich in der Krankenakte dokumentieren - einschließlich der Gründe für die Entscheidung. Das ist trotzdem eine gewisse Grauzone.
Vielleicht hilft dir dies: http://www.bsafb.de/fileadmin/downloads/pa15_04_2009/pa15_04_2009_arzt_und_schweigepflicht.pdf
Zumr Schweigepflicht in der Schweiz kann ich leider nichts sagen.
Hey, ein Arzt hat in Deutschland IMMER Schweigepflicht, selbst wenn ein dreijähriges Kind mit einer banalen Frage zu ihm kommt. Er darf nur mit der Erlaubnis des Patienten Informationen weitergeben.
LG Lea
Nein - wenn das dreijährige Kind kein Patient ist, gilt die Schweigepflicht nicht, und wenn es Patient ist, müssen die Eltern in therapeutische Entscheidungen einbezogen werden. Und dazu müssen die Eltern natürlich die Diagnose kennen.