Schwanger im Ausland?

1 Antwort

Dann hast du in DE Anspruch auf Arbeitslosengeld, egal ob schwanger oder nicht, wenn du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst. Melde dich aus der Türkei arbeitssuchend in DE und wenn du zurückkommst direkt am 1. Tag bei der Bundesagentur für Arbeit. Dann wärest du darüber auch wieder bei deiner letzten KK versichert.