Schulische Ausbildung nicht bestanden - Arbeitsvertrag nichtig?
Hallo,
wie verhält es sich wenn ein Auszubildender einer schulischen Ausbildung sich für Beruf X bewirbt und angenommen wird. Der Schüler habe die Ausbildung bzw. eine Prüfung, nicht besteht?
Ist der Arbeitsvertrag dann nichtig? Oder muss eine extra Klausel vorhanden sein, die besagt Arbeitsverhältnis tritt erst mit abgeschlossener Ausbildung in Kraft? Was wäre wenn so eine Klausel nicht da wäre?
1 Antwort
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Ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen. Normal ist es so das wenn du für einen bestimmten Beruf zB den Realschulabschluss brauchst, den auch haben musst. Arbeitsvertrag ist dann nicht mehr gültig, wenn da bestimmte Vorraussetzungen drin stehen. Sobald du die nicht mehr erfüllst ist es egal.
Frage einfach mal bei deinem Ausbildungsplatz nach :))