Schule, Schulverlängerung, wichtig

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In Baden-Württemberg ist man m.W. bis zum 18. Lebensjahr Schul bzw. berufsschulpflichtig, unabhängig von den abgeleisteten Schuljahren. Sichere Auskünfte dazu kann man dir sicher im Sekretariat der neuen (alten) Schule geben.