Schule krank melden?
Darf ich mit 15 Jahren selber in der Schule Anrufen (Sekretariat). Und .ich krank melden?
4 Antworten
Anrufen darfst du schon selbst, die schriftliche Krankmeldung durch deine Eltern muss trotzdem kommen, sonst gilt das als unentschuldigt gefehlt.
Nein, das darfst du nicht. Erst, wenn du volljährig bist (18 Jahre alt) darfst du in der Schule anrufen. Aber eine schriftliche Entschuldigung musst du trotzdem nachreichen.
LG von Manfred
Mit 18 Jahren bist du volljährig und erst dann bist du voll geschäftsfähig bist.
Wer hat dir das bitte aufs Brot geschmiert??
Was hat telefonieren / krankmelden mit geschäftsfähig zu tun? Willst du dabei ein Geschäft abschließen oder etwas unterschreiben etc? Nein.
Laut deiner Logik ruft man dann gar nicht an oder wie? (Wenn die Eltern z.B nicht anrufen können)
Weil vorher die Eltern die Erziehungsberechtigten sind und müssen darüber Bescheid wissen.
Ist dabei doch irrelevant.
Er braucht schließlich eh eine Entschuldigung.
Ansonsten ist es ein unentschuldigter Fehltag und die Eltern werden dann eh informiert.
Hat trotzdem nichts damit zu tun das er nicht anrufen darf. Gibt es etwa ein Gesetz das wenn man unter 18 ist sich nicht krankmelden darf?
Wenn ja dann würde ich es gerne mal lesen oder ein § haben.. *facepalm*
So etwas wird nicht gesetzlich geregelt. Das ist Teil der Schulverordnung.
Siehe hier: entschuldigung für die schule Eltern
Oder hier: https://praxistipps.focus.de/entschuldigung-fuer-die-schule-schreiben-so-gehts_107336
Anrufen reicht sowieso nicht. Es muss schriftlich erfolgen, sonst könnte jeder sich als Vater oder Mutter ausgeben.
Klar reicht erstmal anrufen..
Wenn man 1 Tag fehlt reicht man die schriftliche Entschuldigung am nächsten Tag ein..
Und deine "Google Berichte" sind für die Theorie wie man alles zu 100% richtig macht, aber wie wir wissen ist Theorie und Praxis komplett anders.
Ich habe mich damals selbst krankgemeldet, obwohl ich unter 18 war und hatte auch nie Probleme, da man wie du schon sagtest eh eine schriftliche Entschuldigung abgeben musst. Das Gespräch ist nur eine "Information" damit die Lehrer bescheid wissen und sich keine sorgen machen müssen. Kein anderen Zweck hat das telefonieren, da man schließlich solange unentschuldigt fehlt bis eine schriftliche Entschuldigung eingereicht wurde.
Nach §2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) tritt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Und erst dann darfst du dich, mit einem anerkannten Grund (Krankheit, Beerdigung, Hochzeit etc.) selbst entschuldigen. LG von Manfred
Also das steht nicht dort..
Da steht irgendwie nur "Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein."
Ich glaube dein Gehirn spielt dir ein paar Streiche..
Ja selber anrufen aber Krankmeldung von Eltern oder Arzt
Klar.., wer soll dich davon abhalten?
Es kann halt sein das du dann eine Bescheinigung vom Arzt brauchst.
Wieso muss man bitte 18 Jahre alt sein?
Was soll das für ein Sinn haben?