Schule hat mich zugelassen ohne Qualifikation, was tun?

4 Antworten

Das ist natürlich jetzt blöd. Vielleicht kannst du aber noch einmal mit denen reden, wenn du letztes Jahr schon zugelassen warst. Es hat sich ja an deiner Situation nichts geändert. Obwohl das leider auch online steht mit der 2jährigen Berufsausbildung.

Zu deinem letzten Satz. ich verstehe, dass sich das im Moment so anfühlt. Das stimmt aber so nicht. Du hast nichts verloren, denn alles, was du in den zwei Jahren gemacht und gelernt hast, bleibt dir erhalten, das kann dir niemand wegnehmen. Und irgendwann wird dir das auch noch nützen, glaub mir. 2 Jahre im Bezug auf ein ganzes Leben ist auch nicht viel. Das ist die halbe Grundschule, und mal ehrlich, die Grundschule war insgesamt so kurz, dass wir die alle bereits verdrängt haben. Du hast also gar nichts verloren. Im Gegenteil, jetzt tun sich dir neue Wege und Chancen auf.

Wenn du dich etwas beruhigt hast, überleg mal, was du jetzt anderes machen könntest. Vielleicht eine Vollausbildung? Vielleicht in einem anderen Bereich? Vielleicht einen Schulabschluss nachholen? Vielleicht auch erst einmal arbeiten gehen? Da ich nicht weiß, welche sonstigen Voraussetzungen du mitbringst, also Schulabschluss, Interessen, Fähigkeiten, kann ich da nicht konkreteres zu sagen, aber ich bin sicher, dir kommen da viele Ideen. DU kannst ja auch mal deine Familie und Freunde fragen, was die so denken, wo sie sich dich vorstellen können.

Viel Erfolg und vor allem viel Spaß auf deinem weiteren Weg!


Melda583 
Beitragsersteller
 27.07.2022, 12:41

Ich möchte studieren, aber werde immer älter. Im nächsten Monat were ich 20, ich habe aber nichts in der Tasche und habe mich an die BOS geklammert, aber da ich da nun nicht mehr hin darf, habe ich eigentlich nichts mehr. Selbst wenn ich einen anderen Weg einschlagen sollte, würde mich es mindestens das. Doppelte an Zeit kosten, wofür ich die Nerven nicht mehr habe...

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Maity  27.07.2022, 12:44
@Melda583

Die Nerven brauchst du, egal, was du machst. Das Leben lässt sich nicht im Voraus planen. Es besteht aus Chancen und Hindernissen, Erfolgen und Enttäuschungen, Glück und Umwegen, aber wie sagt man so schön? Der Weg ist das Ziel.

Das doppelte von einem Jahr sind zwei Jahre, was nun auch nicht die Welt ist.

Was hast du denn für einen Schulabschluss?

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Melda583 
Beitragsersteller
 27.07.2022, 13:22
@Maity

Die Vorklasse ist mein bisher höchster Abschluss

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Aber das wusstest Du doch schon vorher oder nicht? Das ist doch die Basisvoraussetzung für eine Berufsoberschule: Eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Das ist bei der einjährigen Pflegehelferinausbildung nicht der Fall. Falls Du (wie ich vermute) eine Mittlere Reife hast. könntest Du über die zweijährige Fachoberschule die Fachhochschulreife erwerben, womit Du viele Hochschulstudiengänge studieren könntest. Wenn es unbedingt eine allgemeine Hochschulreife (Abitur) sein müsste, dann gäbe es eine Möglichkeit an bayerischen Fachoberschulen. Dort könnte man in drei Jahren die allgemeine Hochschulreife erwerben.


Melda583 
Beitragsersteller
 27.07.2022, 12:39

Ich habe die Vorklasse absolviert, welche den selben Stoff wie die 11. Klasse beinhaltet, aber als ich in der Fos anrief, wurde mit mitgeteilt, dass dies nicht gilt.

Es geht ja eben darum, dass ich angenommen wurde, trotz dem was in meinem Lebenslauf geschrieben steht, daher habe ich vermutet, dass ich dadurch zugelassen werden würde.

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Du musst dich ja nicht komplett neu orientieren. Dir fehlt eine Qualifikation, also Holst du sie nach oder suchst nach einem anderen Weg an dein Ziel zu kommen. Viele Wege führen nach Rom. Versteif dich nicht zu sehr auf diesen einen Weg, es ist nicht der einzige.

Widerspruch, ggf. Anwalt nehmen. Verweis darauf, dass du ja schon vorher im 2. Jahr warst


Melda583 
Beitragsersteller
 28.07.2022, 21:24

Ich habe morgen einen telefonischen Termin bei der Schulberatung und werde mich, falls dies mir nicht weiterhelfen sollte bei einem Anwalt melden.

Ich hoffe, dass ich zumindest irgendeine Art der Entschädigung erhalten werde.

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