Schulden bei Stromlieferant (Gemeinde)?

2 Antworten

Wegen einer Rücklastschrift würde der Strom noch nicht abgestellt werden. Die Kosten für die Rücklastschrift(en) und Mahnung(en) kommen dann aber auf jeden Fall auf die Schuldenliste.

Trotzdem unverständlich: Wenn die Bank eine Überziehung zugelassen hat, wurde ein Dispo bereits eingeräumt. Dieser wäre eher nachzuverhandeln bzw. anderweitig auszugleichen. Auch der Bank müsste klar sein, dass durch eine Rückbuchung an anderer Stelle weitere Kosten entstehen.

Im Falle der wichtigsten Versorgung - und da gehört Strom mit dazu - würde ich mich auch nie darauf einlassen.

Der Strom wird nicht abgestellt. Er kann seinen Anbieter informieren, und um Ratenzahlung bitten. Selbst, wenn sein Anbieter ihm wegen Nichtzahlung kündigt, übernimmt der Grundversorger.

Er muss aber auch nichts zurück buchen, sondern sollte einen Dispo vereinbaren.

Ansonsten könnte die Bank von sich aus Beträge zurückbuchen. Dann würde der Anbieter das später noch mal abbuchen, mit ordentlichen Gebühren.