Schulabschluss nachholen Steuer?

3 Antworten

Schulabschluss nachholen Steuer?
kann ich ein Notebook bis zu 800 Euro (Netto) und meine Schulbücher ca. 400 Euro von der Steuer absetzen oder wäre es zu viel?

Wenn überhaupt: Nur im Rahmen der Sonderausgaben, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Das Notebook auch nur zu 50%, weil es auch privat verwendet werden kann, BFH-Urteil vom 19.02.2004 - VI R 135/01 -, BFHE 205, 220, BStBl. II 2004, 958.

Zu viel wäre es erst, wenn der Höchstbetrag vom Gesetz her von 6.000 € überschritten ist.

Es sind auf jeden Fall keine Werbungskosten, BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 5/04 -, BStBl. II S. 717.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Wenn du Steuern zahlst kannst du das als Werbungskosten steuermindernd geltend machen.

Allerdings kann die Steuerlast nicht unter 0 € sinken und auch Verlustvorträge lassen sich nur relativ kurzfristig bilden.


Mungukun  30.07.2024, 18:49
Wenn du Steuern zahlst kannst du das als Werbungskosten steuermindernd geltend machen.

Nein kann er nicht, siehe BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 5/04 -, BStBl. II S. 717.

Er kann es nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG geltend machen. Da sind aber keine Verlustvorträge möglich.

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Falls du überhaupt Steuern entrichtet hast, ansonsten ist die Erstattung gleich Null Euro.

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