Schuhe geklaut am Arbeitsplatz?

4 Antworten

Der Arbeitgeber haftet...

Wenn der Arbeitgeber nicht für den Diebstahl haften will, ist neben einer Anzeige auch der Gang zum Anwalt erforderlich, um die Schadensgutmachung einzufordern.

Aber zuerst sprichst Du mit dem Chef (oder Personalleiter) und bittest darum, Dir den Schaden zu ersetzen.

Das ist eine Sache, der sich der Betriebsrat annehmen muss!

nur wenn in der umkleide ein schild "für garderobe keine haftung" hängt, ist der arbeitgeber aus dem schneider, aber stellt er keine abschließbaren schränke oder andere gelegenheiten zur verfügung, wenn man sich arbeitskleidung anziehen muss, dann haftet er ohne wenn und aber.

wenn der meister keine ahnung hat, dann gehe zu einer kompetenten führungskraft