Schuhe aus Hong Kong

4 Antworten

auf zoll.de siehst du was auf dich zukommt.

zum anderen gehe ich davon aus, das da keine zollabwicklung im versandpreis enthalten ist.

mehr als die email wissen wissen wir auch nicht

Natürlich musst Du zum Zoll und ggf. bezahlen. Mir ist nicht bekannt, dass die BRD mit China respektive HK ein Freihandelsabkommen hat!

Gilt auch für Einfuhr aus Hong Kong:

Zollgebühren und Zollsteuern

Beispiel: Einfuhr aus den USA

Als Beispiel für Zollgebühren nehmen wir die Einfuhr von Waren aus den USA (aufgrund des günstigen Dollars derzeit ein sehr beliebtes Thema).

Wichtig: Sie zahlen für die Einfuhr von Waren nur Steuern, wenn diese nicht aus der EU kommen. D.h., wenn Sie aus z.B. Frankreich importieren, haben sie keine Zölle zu bezahlen.

Faustregel:

( ( Warenwert + Versandkosten ) * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer

Warenwert: bis zu 22 Euro

Bei einem Warenwert von bis zu 22,- Euro sind keine Gebühren zu zahlen. Zitat: "Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabefrei. [..] Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze [..] ist der Rechnungsendpreis, Hinzurechnungen oder Abzüge finden nicht statt. Das heißt, dass z.B. Portokosten einbezogen werden, wenn Sie im Rechnungspreis enthalten sind."

Quelle: Deutscher Zoll: geringwertige Sendungen

Warenwert: über 22 Euro bis 150 Euro

Sollte der Warenwert 22,- Euro übersteigen, so ist Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu entrichten. Sofern der Warenwert aber noch unterhalb von 150 Euro ist, fallen keine Zölle an und (…) http://www.zolltarifnummern.de/zollgebuehren.php