Schülerrecht (spicken) Hilfe?
Guten Tag
Ich habe folgendes Problem, ich habe grade eine Kunstarbeit geschrieben. Ich hatte Zettel bei mir, aber diese nicht benutzt und er lag nur in meiner Jacke. Dieser ist auf den Boden gefallen und meine Lehrerkraft hat diesen Zettel gefunden aber nicht gesehen wie ich spicke, nun hat sie in meiner Federmappe noch einen gefunden, aber wieder nicht gesehen wie ich damit angeblich „gespickt“ habe. Sie sagt sie möchte das mit meinem Klassenlehrer bereden und fragen ob das schon mal vorkommen ist, und sie möchte schauen ob 1zu1 das gleiche in der Arbeit steht aber dies tut es nicht weil ich ihn nicht benutzt habe. Wie kann ich dafür belangt werden bzw. was kann sie Tuen ?
2 Antworten
Ob du gespickt hast oder nicht, ist vollkommen egal. Deine Lehrkraft muss die das nicht nachweisen. Schon die Bereithaltung eines Spickzettels führt zur Note 6.
Ich habe mal einen Spickzett mitsamt der Mathearbeit abgegeben.
Ich habe trotzdem "nur" eine 5 bekommen, weil der Mathelehrer meinte, ich wäre sogar zu blöd gewesen, einen ordentlichen Spickzettel zu verfassen. An meiner Arbeit wäre deutlich geworden, dass ich mit und ohne Spickzettel eine Leistung für eine 5 zustande gebracht hätte.
;-)))