Schülerbetriebspraktikum - reicht eine schriftliche Entschuldigung aus?

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Wenn ein Praktikant zeitnah eine Entschuldigung vorlegen kann , darf er deshalb nicht gekündigt werden, d.h. er setzt sein Praktikum fort, wenn er wieder gesund genug dafür ist.

du kannst nichts für deine Erkrankung, kurier dich aus, gut wäre ein ärztliches Attest zur Unterstützung deiner Angaben.

Der Vorgang in der Parfümerie, den du beschrieben hast, erscheint mir wenig begründet und vielleicht sogar rechtswidrig. Aber ändern kannst du daran nichts mehr. In so einem Fall müsste die Schule mit für dich einspringen und dich vertreten, wenn Eltern nicht genug sind.

Da du ja eh zum Arzt gehen wirst, würde ich mir ein Attest holen und es hinbringen, wenn du so schlimm krank bist, wird es ja eh länger als 3 Tage dauern und dann braucht man normalerweise eh ein Attest.

Da es sich um ein Schülerpraktikum handelt, brauchst Du ein Attest vom Arzt. In der Grundschule muss das nicht unbedingt vorgelegt werden, aber in Deiner Schule, sonst bekommst Du evtl. Ärger. lg Lilo

Nein, das reicht nicht. Du gehst ja eh zum Arzt, dann kannst du dir auch die Krankheit bescheinigen lassen.

Eine selbst geschriebene Entschuldigung ist zwar schön und gut, aber Du solltest Dir einen Krankenschein besorgen, in dem der Arzt Dir auch bestätigt, dass Du nicht in der Lage bist arbeiten zu gehen.