Arztbesuch während der Schulzeit (Oberstufe)?
Hallo
bin in der 11. (G8), also Oberstufe. Wenn ich 2 stunden fehle , danach aber wieder in die Schule gehe, brauche ich dann trotzdem eine Bescheinigung, dass ich dort war? Oder reicht ne schriftliche Entschuldigung? Ich schreibe auch keine arbeit oderso
7 Antworten
Normalerweise geht man außerhalb der Unterrichtszeit zum Arzt.
Zwei Ausnahmen:
- Man ist akut krank und muss direkt zum Arzt.
- Man hat einen Termin, den die Praxis nur vormittags anbietet (z.B. kleinere OP ambulant, Blutabnahme).
Es wäre also zweckmäßig, wenn du außer einer Entschuldigung der Eltern (wenn du nicht volljährig bist) eine Bescheinigung des Arztes vorlegst, dass die Behandlung während der Unterrichtszeit notwendig war.
Ab der Oberstufe ist für jedes Fehlen (schließt auch zwei einzelne Stunden ein) der Nachweis zu erbringen, dass entweder ein wichtiger Termin (z.B. ärztliche Untersuchung, Führerscheinprüfung, Beerdigung...) zu besuchen war oder du krank warst und somit ein Attest vorlegen kann.
Ausnahmen bilden wetterbedingte Verspätung, wie es im Winter häufig mal mit den Busfahrzeiten geschieht.
Es kommt drauf an, wie deine Schule das Handhabt.
Generell gilt aber erstmal Ohne ärtzliche Bescheinigung- unentschuldigtes Fehlen.
Mit ärztlicher Bescheinigung - entschuldigtes Fehlen.
Ob oder inwiefern Muttizettel oder Eigenbescheinigungen(bei ü18) akzeptiert werden, liegt im ermessen der Schule
Du bekommst von dem Arzt eine Bescheinigung für 2 Stunden - also wo ist das Problem?
Du brauchst Dich dafür sicherlich nicht zu entschuldigen - man kann nicht immer alles bedenken.
Entweder kannst Du als Volljährige/r selbst eine Entschuldigung schreiben oder aber Deine Eltern können dies. Solange Du keiner Attestpflicht unterliegst reicht eine "Entschuldigung" aus.
Dass nicht jeder Schüler offenbaren möchte bei welchem Facharzt er / sie evtl. war - so z.B. Psychiater, Proktologe oder auch Gynäkologe.