Schüler zahlen nur die hälfte?

1 Antwort

soweit mir bekannt ist, müssen Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren nicht die Hälfte der Geldstrafe (wie sie im Erwachsenenrecht vorgesehen ist) zahlen, sondern der Höchstbetrag von Geld- oder Freiheitsstrafe ist auf maximal die Hälfte der "normalen" Geld- oder Freiheitsstrafe begrenzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)