Schüler und „Lehrer“ Beziehung?

5 Antworten

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Hallo,
rechtlich kann ich wenig dazu sagen.

Menschlich aber schon: ich finde, die Beziehung zu einem FSJ-ler ist nicht vergleichbar zu der mit einem Lehrer.

Einmal ist der Altersunterschied sehr gering, zum anderen wirst du ja wohl kaum von ihm bewertet.

Also, da solltet ihr beiden einfach mal mit der Schulleitung sprechen, oder er mit seinem Anleiter/Anleiterin und sagen, was Sache ist.

Falls die Beziehung tatsächlich irgendwelche Gesetze verletzen sollte , müsste er eine andere Stelle suchen.

Ich denke ja, auch wenn der Altersunterschied nicht so groß ist. Als FSJ'ler ist er für die Schüler mit verantwortlich und du damit gesetzlich eine Schutzbefohlene. Das endet aber mit Beendigung seines FSJ. Es gibt die Möglichkeit die FSJ Stelle zu wechseln. Vielleicht sollte er darüber nachdenken, um aus dieser Situation heraus zu kommen.


Leo2307 
Beitragsersteller
 23.09.2018, 20:38

Wir kennen uns halt schon seid fast 2. Jahren aber haben jetzt erst den Kontakt gefunden.... und sowas geheim halten bringt nichts

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fsjhilfe  23.09.2018, 20:41

Ja das ist ja auch richtig. Daher ist meine Idee ja auch das er sich über einen Wechsel informiert. Ist er nicht mehr an deiner Schule, ist alles okay. Für Geheimhaltung würde ich auch nie plädieren.

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Wie genau ist er für euch verantwortlich?

Wenn er eine Betreuer-Funktion übernommen hat, dann ist es kritisch. Wenn er eher als Berater fungiert ist es möglicherweise ok.

Aber 1. ist es nur ein FSJ - drauf gekotet. 2. Wird aufgrund des geringen Altersunterschiedes, deiner Freiwilligkeit und weil es eben nur ein FSJ ist, kein Staatsanwalt irgendwas machen. Glaub mir, die haben größere Probleme als die Liebelei zwischen 2 Heranwachsenden.


Leo2307 
Beitragsersteller
 23.09.2018, 21:06

Ich habe ich eigentlich garnicht im Unterricht. Wenn überhaupt mal wenn er eine Vertretungsstunde in meiner Klasse hat

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Ne, er ist ja kein richtiger Lehrer, es ist doch nur ein freiwilliges soziales Jahr; könnte aber sein, dass er deswegen gekündigt wird, denn ein Verhältnis zwischen Schüler und Lehrer ist ja nicht im Sinnes des Erfinders, bestraft wird er aber nicht

Ja, kann er. Denn du bist seine Schutzbefohlene und persönliche Beziehungen zu Schutzbefohlenen sind verboten. Deswegen wird ja auch nie der Fall eintreten, dass ein Lehrkörper sein eigenes Kind unterrichtet.

Das ändert sich natürlich, wenn sein FSJ zu Ende ist.