Schrebergarten Vertragliche frage?

4 Antworten

Hi,

wenn der Vertrag so ausgestellt war wie gesehen so gekauft, kann er keinen Anspruch anmelden.

Seht im Kaufvertrag, bestehen versteckte Mängel und du hast nein geschrieben, könnte er Anspruch anmelden.

Normal ist gesehen und gekauft.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus

Unbekannt2580 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 18:34

Den Vertrag war vom kleingartenverein, ich habe nur den Betrag und die Namen gesehen, aber was drauf steht habe ich nicht. Aber der Vorstand hatte mir gesagt das er den Garten gekauft wie gesehen und glaubte er nicht dass der Nachpächter mir klagen kann.

Können Sie dazu was sagen ?

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Das ist leider eine übliche Praxis, mit der Käufer noch ein paar tausend Euro herausholen wollen. Du kannst ihm sagen, dass Du einverstanden bist, wenn er vom Vertrag zurücktreten will! Dann behältst Du den Garten!

Denn das will er garantiert nicht! Der will nur Geld!

Vor Gericht hat er kaum eine Chance. Warte doch mal ab, ob er Dich wirklich verklagt. UNd wenn das so sein sollte, nimmst Du Dir auch einen Anwalt.

Den wird "er" letztlich bezahlen.

Kann er rechtlich etwas gegen mich unternehmen?

Nein!

Woher ich das weiß:Hobby

Natürlich kann er dich verklagen. Dann wäre es gut, wenn du beweisen könntest, dass vorher alles in Ordnung war.


Unbekannt2580 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 18:31

Ich kann nicht beweisen

Er hat geguck und gesehen, dass alles trocken war. Auch an dem Tag des Kaufs hat es geregnet und alles war in Ordnung.

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