Schrebergarten Vertragliche frage?
Ich habe meinen Schrebergarten verkauft und der Käufer hat alles gesehen und gekauft. Das war alles top. Nach einem Monat hat er mich angerufen und gesagt, dass das Dach undicht ist und festgestellt, dass Wasser in der Laube ist.
Er hat gesagt, dass er rechtliche Schritte einleiten muss, wenn ich nicht einen Teil des Kaufbetrags zurückerstatte oder das Dach reparieren lasse.
Ich habe mit ihm Kontakt aufgenommen und gesagt, dass alles in Ordnung war und er alles gesehen hat. Ich habe ihn nicht betrogen. Und er auf dem Dach vor dem Kauf war um es zu kontrollieren und war Top.
Habe ich letztens gesagt, das ist schaden von Natur ist und kann er einfach reparieren lassen
Kann er von mir Schadenersatz verlangen oder kann er rechtlich etwas gegen mich unternehmen? Also Anwalt oder beim Gericht ?
4 Antworten
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Hi,
wenn der Vertrag so ausgestellt war wie gesehen so gekauft, kann er keinen Anspruch anmelden.
Seht im Kaufvertrag, bestehen versteckte Mängel und du hast nein geschrieben, könnte er Anspruch anmelden.
Normal ist gesehen und gekauft.
LG
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Du hast doch ein Exemplar des Vertrages bekommen. Schau da mal rein.
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Das ist leider eine übliche Praxis, mit der Käufer noch ein paar tausend Euro herausholen wollen. Du kannst ihm sagen, dass Du einverstanden bist, wenn er vom Vertrag zurücktreten will! Dann behältst Du den Garten!
Denn das will er garantiert nicht! Der will nur Geld!
Vor Gericht hat er kaum eine Chance. Warte doch mal ab, ob er Dich wirklich verklagt. UNd wenn das so sein sollte, nimmst Du Dir auch einen Anwalt.
Den wird "er" letztlich bezahlen.
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Kann er rechtlich etwas gegen mich unternehmen?
Nein!
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Natürlich kann er dich verklagen. Dann wäre es gut, wenn du beweisen könntest, dass vorher alles in Ordnung war.
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Ich kann nicht beweisen
Er hat geguck und gesehen, dass alles trocken war. Auch an dem Tag des Kaufs hat es geregnet und alles war in Ordnung.
Den Vertrag war vom kleingartenverein, ich habe nur den Betrag und die Namen gesehen, aber was drauf steht habe ich nicht. Aber der Vorstand hatte mir gesagt das er den Garten gekauft wie gesehen und glaubte er nicht dass der Nachpächter mir klagen kann.
Können Sie dazu was sagen ?