Schleppt der ADAC auch ab nach erlöschen der Betriebserlaubins?
Nehmen wir mal an, so rein zufällig ist mein Motorrad aus welchen Gründen auch immer so stark verändert, das die betreibserlaubnis erloschen ist, und die Polizei mir die weiterfahren untersagt. Kann ich das Motorrad dann trotzdem vom ADAC als Mitglied kostenlos abschleppen lassen?
5 Antworten
Nein, da kein Schaden vorliegt.
Habe mir die AGB vom ADAC jetzt selbst auch nicht wirklich durchgelesen, aber die Weiterfahrt muss definitiv durch einen Schaden nicht mehr möglich sein, damit sie aktiv werden.
Kannst dir ja den Reifen kaputt stechen, dann schleppen sie bestimmt ab
Nein, da kein defekt vorliegt, schleppt der ADAC da nicht kostenfrei.
Du hast ja diesen "rein zufälligen" Zustand selbst herbeigeführt
Nö, warum sollten die, auch mit würden sie ja nicht schleppen.
Nein, eher nicht. Denn "bis zur Illegalität verbastelt" gilt nicht als Panne. Also entweder schieben oder fürs Abschleppen zahlen! Wäre ja noch schöner, wenn ich als ADAC-Mitglied für so was mitbezahlen sollte😠