Schlechtere Note wegen Toilettengang?

3 Antworten

Na .... besagtem Lehrer scheint es langweilig , sprich er scheint nicht ausgelastet zu sein.

Allerdings könnte ein Lehrer einen "ständigen" Toilettengang während seiner Unterrichtsstunden auch als Mitarbeitsverweigerung auslegen.

Ein Gesetz dazu gibt es wohl nicht deswegen müsstest du jemanden aus der Schule fragen zb den Direktor.

Den Toilettengang kann man nicht verbieten, aber wenn man zu oft geht, stört das nicht nur den Unterricht sondern zählt ggf zur Mitarbeit mit, was ja dann die Note entspricht. Also könnte da schon was dran sein!