Schlägerei?
Hey,
Ich hätte eine Frage unzwar angenommen ein Klassenkollege und ich haben Stress und ich Schubse ihn stark also nicht das er hinfällt aber schon stark, er sagt willst du aufs Maul oder sowas und ich ihm daraufhin ins Gesicht schlage, ist es strafbar.
Und noch ein Beispiel, wenn ich ihn schubse, er mich zurückschubst und ich ihm dann eine reinhau?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
2 Antworten
Wenn er sich bei deiner ersten Handlung (schubsen) nicht verletzt, dann ist das kein Körperverletzung. Die anschließende Bedrohung (§ 241 StGB) ist hingegen strafbar; ebenso deine Körperverletzung.
Die gesamte Aktion kann allerdings unabhängig einer Strafbarkeit auch durch Ordnungsmaßnahmen des Schulrechts behandelt werden.
Falls du das Wort "Notwehr" meinst, das kannst du hier nicht anwenden. Wenn du die Reaktion provozierst oder verursacht hast, ist das nicht mehr möglich.
Folglich: gegenseitige Körperverletzung, ggfls. mehr.