Scheinwerfergitter erlaubt?
Ich habe überlegt mir ein scheinwerfergitter für meine s51 zu zulegen
jedoch weiß ich net ob ich das eintragen lassen muss. Oder ob ich es überhaupt eingetragen bekomme
2 Antworten
Ein Scheinwerfergitter gab es bei der Simson nie ab Werk für Privatkunden.
Ob irgendwelche Behördenfahrzeuge das hatten kann ich nicht ausschließen, aber im der allgemeinen Betriebserlaubnis ist es nicht vorgesehen.
Damit wäre der Umbau darauf illegal bis zur Eintragung. Das lichttechnische Gutachten für den TÜV ist nicht ganz billig und der Erfolg davon ist eher unwahrscheinlich.
Grundsätzlich darf man solch ein Teil weder verbauen, noch bekommt man es ohne weiteres eingetragen.
Das Fahrzeug hat eine Betriebserlaubnis. Diese erlischt, wenn man Dinge ändert, die Einfluss auf die Sicherheit des Fahrzeugs nahmen. Die Beleuchtung gehört da zweifelsfrei zu.
Für Scheinwerfer gilt, dass man ein Lichttechnisches Gutachten beibringen müsste, damit solch ein Gitter eingetragen werden kann. Das kostet aber hunderte Euro, wenn nicht gar vierstellig. Außerdem wird man dieses Gutachten meiner Einschätzung nach gar nicht bekommen.
Einziger Weg für solch ein Bauteil wäre, dass man ein Originalteil verwendet, und dieses so vom Hersteller auch bei einem Neufahrzeug mit angeboten wurde. Nachbauten, Eigenkreationen und sonstige Lösungen sind nicht zulässig und führen zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis.