Scheidung?

3 Antworten

Da du in Tunesien geheiratet hast, musst du eventuell auch deren Gesetze einhalten. Da solltest du dich einmal erkundigen. Natürlich solltest du das auch mit deiner Frau besprechen.

Dir sollte klar sein, dass du aktuell zu nichts verpflichtet bist. Lässt du dich scheiden und es handelt sich um eine Art Zugewinngemeinschaft, könnten eventuell zeitlich begrenzte Forderungen auftreten. Diese Forderungen können immer höher werden, je länger ihr verheiratet seid.

Der erste Anlaufschritt könnte hier eventuell dein lokales Standesamt sein. Diese kennen sich recht gut mit Ehe-Gesetzen im Ausland aus.

Du musst zuerst Deiner Frau in nachweisbarer Form mitteilen, dass du die Ehe nicht fortführen willst und du euch ab sofort als getrennte Eheleute betrachtest. Dies gilt als Nachweis für den Beginn des "Trennungsjahres".

Dann musst du ca. 10 Monate abwarten, bevor Du mit einem Anwalt in Deutschland die Scheidung einreichen kannst.

Scheidung einreichen, daß Trennungsjahr (1 Jahr) einhalten und dann bist du geschieden. Wenn ihr Kinder habt wirst du Kindesunterhalt zahlen müssen und ggf. auch Ehegattenunterhalt an die Frau.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung