Beziehung zwischen Grundherren und Hörigen/Leibeigenen?

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Dem Herrn gehörte der Grund und Boden, die Gebäude und Geräte. Er stellte dem Hörigen Hof und Grund zur Bearbeitung. Vom Ertrag bekam der Herr Abgaben. Außerdem leistete der Hörige Frondienste, also Herrendienste, z.B. Hand- und Spanndienste, d. h. er arbeitete z. B. beim Burgenbau, auch mit einem Gespann.

Der Hörige hatte das Recht, die Allmende, einen Gemeinbesitz des Dorfs (Wälder, Wiesen, Bäche, Seen etc,), zu nutzen, dort Brennholz zu sammeln etc.

Im Gegenzug vertrat der Herr den Hörigen vor Gericht, schützte ihn vor fremden Eingriffen und übernahm den Kriegsdienst.

Meist regelten die Hörigen in ihrem Dorf viele Dinge ohne den Herrn, z. B. kleinere Streitigkeiten, Fragen der landwirtschaftlichen Nutzung etc.

Leibeigene waren zusätzlich persönlich unfrei. Der Herr musste bei Eheschließungen zustimmen. Der Leibeigene zahlte zusätzlich besondere Abgaben, meist ein "Fasnachtshuhn" jährlich.