Normalerweise ist das Fällen eines Baumes erst im Oktober eines Jahres erlaubt. Dies deshalb, weil Vögel in den Bäumen Nester haben und brüten. Im Oktober Rist das Brüten der Vögel vorbei.
Ist nun ein Baum der zum Fällen vorgesehen ist, total abgestorben. Könnte bei Sturm leicht umfallen und Schäden auch auf Nachbargrundstücken verursachen, je nachdem wie hoch der Baum ist.
Es st also zweifelsfrei erkennbar, dass der Baum abgestorben ist. Darf man in diesem Fall so einen Baum auch schon im August fällen, um Schäden vorzubeugen ?
Versicherungen verweigern Schadenersatz, wenn ein Baum erkennbar abgestorben ist und nicht gefällt wurde, aber Schaden anrichtete ?
Darf man oder muss man da so einen Baum auch vor Oktober fällen lassen ?
Habe so einen total abgestorbenen Baum mit ca. 18 Metern Höhe im Garten stehen und möchte diesen noch im August fällen lassen.
Die Baumfällfirma könnte bestraft werden und hat deshalb auch Bedenken.
Ich habe gesagt, in diesem Fall übernehme ich die Verantwortung , damit man mir im Schadensfall nicht mit Regressansprüchen kommen kann.
Ist diese vorbeugende Massnahme rechtens, um mögliche Schäden zu verhindern ?