Schadensersatzforderung nach Widerruf bei Kaufverträgen mit Gratiszugabe?
Hallo,
Ich habe im Rahmen einer Promotion bei S*ms*ng im Dezember 23 ein Gerät plus eine (gratis) Zugabe gekauft und diesen Einkauf später widerrufen Innerhalb der Widerrufsfrist habe ich zwei Rücksendelabels bekommen. Aus praktischen Gründen habe ich mit einem Label, das zweite Label konnte ich leider nicht ausdrucken, beide Geräte an S*ms*ng zurückgesendet. S*ms*ng bestätigte mir den Erhalt und überwies im Anschluss die volle Kaufsumme.
Anfang Juli meldet sich S*ms*ng per Mail bei mir und führt aus, dass die Rückversendung der Zugabe angeblich nicht erfolgte und fordert ein Schadensersatz.
Ich hielt es für ein Irrtum und ignorierte zunächst die erste Mail. Erst nachdem ich die zweite Mail erhalten habe, habe ich S*ms*ng angeschrieben, dass ich die Ware und die Zugabe bereits im Widerrufszeitraum vor 7 Monaten an sie zurückgesendet hätte. Später Mitte August meldet sich ein Anwalt von S*ms*ng, dass ich die Ware zurückzusenden oder Schadensersatz zu leisten hätte.
Dem Anwalt habe ich mit Angabe der Sendungsnummer schriftlich den Sachverhalt vorgetragen und um eine Antwort gebeten, welches nicht kam. Stattdessen habe ich Ende September ein Mahnschreiben und zwei Tage später auch das Antwortschreiben des Anwalts bekommen. Hierin entschuldigt er sich für die späte Antwort seinerseits und verlangt meinerseits Einlieferungsbelege und Sendungsnummer hinsichtlich des Rückversandes der Zugabe.
Ich habe dem Anwalt umgehend alles noch mal schriftlich vorgelegt mit Einlieferungsbeleg mit Kopien der Bestätigung des Erhalts seitens S*ms*ngs.
Leider blieb die Antwortet des Anwalts aus und gleichzeitig läuft die Frist für das Mahnverfahren bald aus.
Jetzt bleibt mir im Prinzip nur die Möglichkeit dem Mahnverfahren zu widersprechen oder die Forderung in Gänze zu akzeptieren.
Ehrlich gesagt habe ich derzeit keinen Nerv einen Anwalt zu beauftragen. Wie soll ich jetzt 10 Monate später nachweisen, dass ich mit der einen einzigen Rücksendung beide Sachen zurückgesendet habe?
Darf ein Anwalt während der außergerichtlichen Einigungsversuche einfach ein Mahnverfahren anstoßen und damit Zusatzkosten verursachen?
Gruß
2 Antworten
Schwierig. Du müsstest im Zweifelsfall einen Zeugen auftreiben , der bezeugt, dass das geforderte in der Sendung war und damit den Anwalt von einer Klage abschrecken notfalls in den verfahren damit verteidigen .
Ich meinte natürlich einen anderen Zeugen .wenn Du allerdings dieses Label hättest mitschicken müssen, machen die das deshalb.m, weil sie wissen, daß du es nicht beweisen kannst....
Wenn ein Richter alter schu/e das ganze verhandeln würde, hättest du vielleicht eine Chance so eher nicht , wird dann wahrscheinlich auch ohne Verhandlung entschieden
Sonst dem Mahnbescheid wudersprechen ..Wenn du dir ein Verfahren zutraust.
Leider blieb die Antwortet des Anwalts aus und gleichzeitig läuft die Frist für das Mahnverfahren bald aus.
Welche Frist?
Solange Du noch keinen gerichtlichen Mahnbescheid erhieltest, gibt es keine Frist.
zwei Rücksendelabels bekommen.
Falls die Adressaten unterschiedlich waren, hast Du durch die Rücksendung beider Artikel an nur 1 Adresse ggf. einen Fehler gemacht.
Es ging um zwei Rücksendelabels mit der selben Adresse.
Ich habe ja das Mahnschreiben bereits erhalten und erst danach die Antwort des Anwalts auf mein Schreiben vom August bekommen. Kann der Anwalt die Mahnkosten geltend machen, obwohl er die angemessene Frist zur Einigung/Antwort versäumt hat?
Das läßt sich pauschal nicht beantworten. Zumal ich die Unterlagen nicht kenne.
Wenn Du nachweisen kannst, beide Sachen, Kaufartikel und Zugabe, ordnungsgemäß retourniert zu haben, brauchst Du Dir keine Sorgen machen.
dass die Rückversendung der Zugabe angeblich nicht erfolgte und fordert ein Schadensersatz.
Dem hätte ich papierschriftlich widersprochen.
Ich habe bereits mehrfach auch schriftlich widersprochen, gegenüber der Firma und gegenüber dem Anwalt. Den einzigen "Nachweis" den ich jetzt noch vorbringen kann, ist das meine Frau im Paketshop zugegen war, als die Kaufware+Zugabe zurückversendet wurde.
Bezeugen kann ich es. Allerdings lässt sich die Firma 7 Monate Zeit
um auf den angeblichen Nichterhalt der zweiten Ware zu reagieren.