Schadensersatzforderung nach Widerruf bei Kaufverträgen mit Gratiszugabe?

2 Antworten

Schwierig. Du müsstest im Zweifelsfall einen Zeugen auftreiben , der bezeugt, dass das geforderte in der Sendung war und damit den Anwalt von einer Klage abschrecken notfalls in den verfahren damit verteidigen .


ak4gufa 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 11:04

Bezeugen kann ich es. Allerdings lässt sich die Firma 7 Monate Zeit

um auf den angeblichen Nichterhalt der zweiten Ware zu reagieren.

Pepe77286  04.10.2024, 19:00
@ak4gufa

Ich meinte natürlich einen anderen Zeugen .wenn Du allerdings dieses Label hättest mitschicken müssen, machen die das deshalb.m, weil sie wissen, daß du es nicht beweisen kannst....

Wenn ein Richter alter schu/e das ganze verhandeln würde, hättest du vielleicht eine Chance so eher nicht , wird dann wahrscheinlich auch ohne Verhandlung entschieden

Sonst dem Mahnbescheid wudersprechen ..Wenn du dir ein Verfahren zutraust.

 Leider blieb die Antwortet des Anwalts aus und gleichzeitig läuft die Frist für das Mahnverfahren bald aus.

Welche Frist?

Solange Du noch keinen gerichtlichen Mahnbescheid erhieltest, gibt es keine Frist.

zwei Rücksendelabels bekommen.

Falls die Adressaten unterschiedlich waren, hast Du durch die Rücksendung beider Artikel an nur 1 Adresse ggf. einen Fehler gemacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.

ak4gufa 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 11:01

Es ging um zwei Rücksendelabels mit der selben Adresse.

Ich habe ja das Mahnschreiben bereits erhalten und erst danach die Antwort des Anwalts auf mein Schreiben vom August bekommen. Kann der Anwalt die Mahnkosten geltend machen, obwohl er die angemessene Frist zur Einigung/Antwort versäumt hat?

DasOrakel  04.10.2024, 11:10
@ak4gufa

Das läßt sich pauschal nicht beantworten. Zumal ich die Unterlagen nicht kenne.

Wenn Du nachweisen kannst, beide Sachen, Kaufartikel und Zugabe, ordnungsgemäß retourniert zu haben, brauchst Du Dir keine Sorgen machen.

dass die Rückversendung der Zugabe angeblich nicht erfolgte und fordert ein Schadensersatz.

Dem hätte ich papierschriftlich widersprochen.

ak4gufa 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 12:00
@DasOrakel

Ich habe bereits mehrfach auch schriftlich widersprochen, gegenüber der Firma und gegenüber dem Anwalt. Den einzigen "Nachweis" den ich jetzt noch vorbringen kann, ist das meine Frau im Paketshop zugegen war, als die Kaufware+Zugabe zurückversendet wurde.

DasOrakel  04.10.2024, 12:03
@ak4gufa

Mit papierschriftlich sind keine Emails gemeint.

Wenn sich die Sache nicht klären läßt, wende Dich ggf. an die Verbraucherzentrale.