Säkularisierung

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Krank77 
Beitragsersteller
 30.04.2011, 12:57

Auf dieser Seite war ich schon hab das aber noch net so richtig verstanden :)

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Die Bezeichnungen Säkularisation und Säkularisierung stammen von dem lateinischen Wort saeculum. Dieses bedeutet Zeit(alter),  in einer bestimmten Zeit lebendes Menschengeschlecht, Jahrhundert und später auch Welt (als das irdische Leben, die begrenzte menschliche Zeit).

Sie werden häufig synonym (mit gleicher oder sehr ähnlicher Bedeutung) verwendet.

Säkularisation ist:

1) im kanonischen Recht der Übergang vom ordensgeistlichen zum weltgeistlichen Stand, dann auch (bei einer Umwandlung, die sich nicht auf Personen, sondern auf Institutionen bezieht) der Übergang kirchlicher Güter in die Verfügungsgewalt eines nichtkirchlichen Herrschers

2) als staatskirchenrechtlicher Begriff: Überführung/Übertragung geistlicher Hoheitsrechte und kirchlichen Eigentums in weltlichen Besitz, weltliche Aufsicht und Verfügungsgewalt

Säkularisation (der Begriff ist französischsprachig [sécularisation] schon im 16. Jahrhundert belegt) kann den Übergang kirchlicher Güter an den Staat bedeuten.

Manchmal wird dies auch Säkularisierung genannt (ein Mangel folgerichtiger Unterscheidung), mit Säkularisierung (i, 19. Jahrhundert entstandener Begriff) ist aber meistens eine umfassende geschichtliche Entwicklung mit einem Bedeutungsverlust von Religion und Kirche gemeint (bezogen auf Europa gibt es auch die Bezeichnungen Entchristlichung und Entchristianierung).

Säkularisierung ist Verweltlichung.

Auf diese Lösung der Bindungen an Religion und Kirche können sich verschiedene Gesichtspunkte beziehen: Trennung von Staat und Kirche, Schwinden der sinnstiftenden Kraft von Religion, Abnahme des Einflusses der Kirche auf Politik und Gesellschaft, Ersetzung eines religiösen Verständnisses der Welt mit einem wesentlichen Bezug auf Gott und ein jenseitiges Seelenheil durch  innerweltliche Bezüge („diesseitige“ Welt als Aufgabe), Ablösung einer religiösen Deutung der Welt durch rationale Erklärungsversuche ohne religiöse Normen und Vorgaben, Übertragung von religiösen Inhalten, Lehren, Handlungen in den weltlichen Bereich (unter Ablösung von religiöser Offenbarung und Transzendenz [ein sinnliche Erfahrung überschreitendes „Jenseits“]), möglicherweise verbunden mit der Aufgabe oder Einschränkung von Grundsätzen religiöser Orientierung.

Eine ausführliche Darstellung der Begriffe steht bei:

Werner Conze/Hans-Wolfgang Strätz/Hermann Zabel, Säkularisation, Säkularisierung. In: Geschichtliche Grundbegriffe : historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 5: Pro – Soz. Stuttgart: Klett-Cotta 1984, S. 789 - 829

Im Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde eine Säkularisation (Verweltlichung; Einziehung oder Nutzung kirchlicher Besitztümer durch weltliche Mächte) durchgeführt. Fast alle geistlichen Fürstentümer und Herrschaften in Deutschland wurden beseitigt (mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und der Gründung des Rheinbundes 1806 sowie der weiteren Entwicklung der Rheinbundstaaten wurde dies abgeschlossen). Sie wurden Territorialstaaten deutscher Landesherren einverleibt.

Landesherren konnten auch landständische Abteien, Klöster und Stifte auflösen und das Kirchengut einziehen. Kirchlicher Grundbesitz fiel an den Staat.

Bücher über diese Zeit enthalten Informationen, z. B.:

Elisabeth Fehrenbach, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongress. 5. Auflage. München ; Wien: Oldenbourg, 2008 (Oldenbourg - Grundriss der Geschichte; Band 12), S. 71 - 75

Das Herzogtum Bayern (1806 zum Königreich erhoben) war ein großer Nutznießer der Säkularisation. Es erhielt 1803 die  Hochstifte Würzburg, Bamberg, Augsburg und Freising, den kleineren Anteil an den Hochstiften Eichstätt und Passau sowie die Enklave Mühldorf vom Hochstift Salzburg. Dazu kamen 13 Reichabteien, darunter Kempten, Ebrach, Irsee, Kaisheim und Ottobeuren. 

Büchern über bayerische Geschichte enthalten Informationen z. B.:

Hans-Michael Körner, Geschichte des Königreichs Bayern. München : Beck, 2006, S. 28 und S. 39 - 45

Säkularisierung ist das selbe wie Säkularisation.

"Säkular" bedeutet "weltlich", also das Gegenteil von "geistlich, kirchlich".

Meistens wird der Begriff für den Vorgang verwendet, der in Deutschland Anfang des 19. Jahrhunderts stattgefunden hat. Da wurden der Kirche viele Dinge genommen, zum Beispiel Gebiete, Gebäude, Vermögen, aber auch Rechte. Aus dem eigenständigen Fürstbistum Passau wurde zum Beispiel einfach ein Teil des Staates Bayern. Klöster wurden auch aufgelöst etc.

Einen Staat, in dem Kirche und Staat völlig getrennt sind (oder sein sollten) wie zum Beispiel die Türkei, nennt man übrigens laizistisch.

kurz und knapp:

Säkularisiert heißt wenn Staat und Religion getrennt ist wie z.B. in der Türkei wo Kopftuch tragen in der Schule verboten ist