Rücknahme Bei Kleinanzeigen?

5 Antworten

Eine generelle Pflicht zur Rücknahme gibt es bei Privatverkauf nicht.

Auch kann ich deinen Schilderungen nach keinen Mangel in deiner Beschreibung erkennen, der dich zu einer Nacherfüllung, Preisverhandlung oder Rücknahme verpflichten würde.

Wenn dem Käufer wichtig ist, dass der Scooter eine Straßenzulassung hat, du davon jedoch nichts erwähnt oder angedeutet hast, dsnn ist das ganz allein das Problem des Käufers, wenn er einfach davon ausgeht, dass es eine Straßenzulassung geben würde. Hätte er halt vorher nachfragen müssen.


redsugar835 
Fragesteller
 30.01.2024, 19:58

So sehe ich das auch

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Barzahlung bei Abholung?

Dann konnte er das Ding vor der Übergabe und vor der Bezahlung prüfen.

Ich habe etwas Angst das er einfach vor Tür steht oder nicht auflauern.

Blödsinn.


redsugar835 
Fragesteller
 30.01.2024, 19:57

Ja, er hat ihn auch auf der Straße ausprobiert. Wenn ich ihn zurück nehme ist er ja befahren was er vorher nicht war.

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Du musst den Scooter nicht zurücknehmen. Der Käufer muss sich schlau machen, wie die Nutzung des Gerätes ist. Du bist nicht in der Pflicht ihn auf alles hinzuweisen.

Du hast wichtige Informationen unterschlagen. Sowas ist rechtswidrig und stellt eine verdeckten Mangel dar für den Du voll haften musst.

Im Falle einer arglistigen Täuschung etwa, also wenn der Verkäufer einen Mangel bewusst gegenüber seinem Käufer verschwiegen hat, haftet der Verkäufer für die Mängel. Sofern der Käufer keine Kenntnis von dem Mangel hatte und ihm dies nicht grob fahrlässig zulasten gelegt werden kann, steht ihm gemäß § 437 Nr.

Wintermadl  30.01.2024, 19:54

Das ist doch weder eine arglistige Täuschung noch ein Mangel. Das Teil ist ja voll funktionsfähig.

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GuteFrageUse795  30.01.2024, 19:54
@Wintermadl

Doch, das ist beides. Täuschung weil der Käufer es hätte wissen Können und Mangel, weil es nicht nutzbar ist.

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GuteFrageUse795  30.01.2024, 20:05
@Wintermadl

Du solltest mal lesen was unter die Definition Mangel fällt statt so komische Kommentare abzulassen.

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redsugar835 
Fragesteller
 30.01.2024, 19:54

Das ist ja kein Mangel. Hatte er danach gefragt hatte ich es ja gesagt. Ich frage ja nicht für was er ihn braucht.

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GuteFrageUse795  30.01.2024, 20:07
@redsugar835

Der Käufer sieht es ja offenbar anders. Komisch nur warum. :) Mit mir hättest Du was ungestraft nicht gemacht glaub mir.

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GuteFrageUse795  30.01.2024, 20:10
@redsugar835
Allerdings ohne Straßenzulassung, was ich allerdings auch nicht erwähnt hatte

Was du ja auch mit voller Absicht gemacht hast damit Du ihn schneller verkaufst. Dass es mies war sieht man ja an der Reaktion des Kunden, den Du verarscht hast.

Immer wieder spannend wie Leute ihre Moral für paar Euro verlieren.
Könntest ihn auch zurücknehmen und ehrlicher verkaufen.

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redsugar835 
Fragesteller
 30.01.2024, 20:16
@GuteFrageUse795

Ich habe es nicht mit Absicht gemacht. Ich habe ihn ja auch gekauft für ein Privatgelände und mir der es daher nicht wichtig und jede Anzeige die ich sah, stand daher mit Straßenzulassung. Man hätte ja vorher fragen können.

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MrMiles  30.01.2024, 19:56

Nein ist falsch, das ist keine Täuschung und auch keine Unterschlagung. Als praktisches Beispiel schau bei deinem Lieblingswarenhaus nach Scootern. Nur die mit Straßenzulassung werden auch als solche gekennzeichnet verkauft, alle anderen Modelle haben diese Bezeichnung nicht.

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Callidus89  30.01.2024, 20:09

Hier wurde vermutlich nichts unterschlagen. Wenn der Käufer einfach aus purem glauben annimmt, dass der Scooter eine Straßenzulassung hat, dann ist das sein Problem.

Wenn der Verkäufer suggeriert hat, dass man den auch auf öffentlichen Strasen nutzen darf, sieht es natürlich ganz anders aus. Genauso wenn der Käufer suggeriert hat ihn auf öffentlichen Strasen nutzen zu wollen und der Verkäufer wusste, dass das nicht erlaubt ist, und den Käufer nicht darauf hinweist (ihn also wissentlich ins Messer laufen lässt).

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redsugar835 
Fragesteller
 30.01.2024, 20:21
@Callidus89

Das ist beides nicht passiert. Hätte er gesagt er möchte damit auf der Straße fahren hätte ich es ihm auch so gesagt.

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GuteFrageUse795  30.01.2024, 20:22
@redsugar835

ich glaub dir kein Wort. Ich denke eher mal, dass du als Profiteur der Aktion dir das alles gerade schön redest.

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redsugar835 
Fragesteller
 30.01.2024, 20:25
@GuteFrageUse795

äh nein. Ich bin eie sehr grundanständige Frau, sonst würde ich hier auch nicht fragen.

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Callidus89  31.01.2024, 08:21
@redsugar835

Dir steht es natürlich auch frei aus Kulanz den Roller zurück zu nehmen. Wenn der Wert des Rollers mittlerweile gesunken ist, kann man vereinbaren, dass der Käufer nicht den vollen Preis zurück erhält. Nur mal so als Vorschlag wie beide Seiten im Guten aus der Sache rauskommen könnten.

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Bei Privatverkäufen gibt es keine Rücknahmeplicht. Gekauft wie gesehen.


GuteFrageUse795  30.01.2024, 19:52

Falsch

Im Falle einer arglistigen Täuschung etwa, also wenn der Verkäufer einen Mangel bewusst gegenüber seinem Käufer verschwiegen hat, haftet der Verkäufer für die Mängel. Sofern der Käufer keine Kenntnis von dem Mangel hatte und ihm dies nicht grob fahrlässig zulasten gelegt werden kann, steht ihm gemäß § 437 Nr.
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Maddoc66  30.01.2024, 19:55
@GuteFrageUse795

Hier handelt es sich nicht um Arglistige Täuschung, der Käufer hat den Roller selbst abgeholt und ist selbst dafür verantwortlich sich zu erkundigen wo dieser zugelassen ist und wo nicht. Es stand nichts von Straßenzulassung in der Anzeige.

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GuteFrageUse795  30.01.2024, 19:56
@Maddoc66

Eben, weil die Information verschwiegen wurde und der Verkäufer das auch genau wusste, dass es wichtig ist.

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Maddoc66  30.01.2024, 19:58
@GuteFrageUse795

Diese Information ist unwichtig, wenn ich einen Roller kaufe muss ich mich informieren was ich damit darf und was nicht. Der Verkäufer darf nur nicht mit der Straßenzulassung werben. Der Käufer hätte ja einfach fragen können.

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Maddoc66  30.01.2024, 19:59
@GuteFrageUse795

Als privat Verkäufer unterliege ich keinerlei Informationsplicht, sorry du redest Blödsinn.

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GuteFrageUse795  30.01.2024, 20:01
@Maddoc66

Du hast keine Ahnung vom Geschäft,. Auch als Privater darfst Du andere nicht täuschen und Betrügen. Sonst Haftest Du auch privat lebenslang. War lange genug im Geschäft. Du ja offenbar nicth.

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Maddoc66  30.01.2024, 20:02
@GuteFrageUse795

Hat er ja nicht, er hat ja nicht behauptet das der Roller eine Straßenzulassung hat. Wenn der Käufer auch nicht explizit frag muss der Verkäufer auch nicht darauf hinweisen.

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Maddoc66  30.01.2024, 20:27
@GuteFrageUse795

Es spielt keine Rolle, es ist kein Mangel, der Roller wurde genau so verkauft vom Händler, befindet sich also im Originalzustand. Du hast den Gesetzestext doch oben schön zitiert.

m Falle einer arglistigen Täuschung etwa, also wenn der Verkäufer einen Mangel bewusst gegenüber seinem Käufer verschwiegen hat, haftet der Verkäufer für die Mängel. Sofern der Käufer keine Kenntnis von dem Mangel hatte und ihm dies nicht grob fahrlässig zulasten gelegt werden kann, steht ihm gemäß § 437 Nr.

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redsugar835 
Fragesteller
 30.01.2024, 19:53

Sehe ich ja auch so. Deshalb sagte ich auch das er sich vorher danach erkundigen musste.

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Wintermadl  30.01.2024, 20:00
@GuteFrageUse795

Aber er ist fahrbar. Nur halt ohne Straßenzulassung. Das ist nicht Verschulden des Verkäufers.

Wenn ich einen Scooter kaufe muss ich als Käufer wissen, wofür ich den Scooter gebrauchen will und muss nachfragen ob der dafür geeignet ist oder nicht.

Das ist kein Mangel.

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Maleficent666  30.01.2024, 19:55

Das es immer noch Leute gibt die diesen Irrsinn glauben^^

Auch von privat zu privat kann man haftbar gemacht werden!

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