Rücklastgebührem TÜV?
Hallo, ich habe eine Mahnung vom TÜV bekommen, dass ich Rücklastgebühren in Höhe von 8,25 Euro zahlen soll. Ich wollte am 10 Juli mit einem QR Code Scanner den QR Code vom TÜV-Brief scannen um die Prüfungsgebühren für Theorie und Praxis zu überweisen. Jedoch brauchte man die Zustimmung der Eltern für Überweisungen, was ich nicht wusste und die Ermächtigung für TÜV wurde erteilt, dass Sie ca.155 Euro von meinen Konto abziehen, aber es wurde nicht durchgeführt und die Überweisung würde von der Bank gelöscht. Jetzt verlangt der TÜV, dass ich Rücklastgebührem in Höhe von 8,25 zahlen muss weil Sie es nicht abbuchen konnten. Ist das nicht etwas zu viel? Weil ich wusste das ja nicht. Ich habe auch gefragt, ob man nicht aus Kulanz die Rücklastgebühren weglässt. Jetzt soll ich das bis zum 11. August zahlen, also die Rücklastgebührem+ Prüfungsgebühren, was mich sehr ärgert.
3 Antworten
Ob zu viel oder nicht ist ja die eine Sache. Das kannst du "ausfechten", solange du möchtest.
Es sollte dir aber wohl klar sein, dass du keine Prüfung ablegen wirst, bevor diese Kosten bezahlt worden sind.
Zahl also einfach nicht, wenn dir die Kosten zu hoch erscheinen. Der FS wandert dann aber in weite Ferne.
Übrigens liegen die üblichen Rücklastschriftgebühren (inklusive Verwaltungsaufwand) bei 5 bis 15 € 😉
War dein Fehler also lebe mit den Konsequenzen. Und bei den Kosten die man mittlerweile für den FS zahlt kommt es auf die 8€ auch nicht mehr an.
Es macht keiner was umsonst. Das sind Gebühren die eben anfallen. Die Schuld bei anderen suchen gehört sich nicht. Ehrlich, die Frage hätte ich mir verkniffen.