Rückerstattung wenn Paket geklaut wird?

9 Antworten

Ansich haftet der Verkäufer bis der Käufer das Paket persönlich in Empfang genommen wird.

Ich habe allerdings auch schon gehört, dass wenn der Paketbote das Paket häufiger einfach ablegt, diese Ablagemethode als von dir akzeptiert gilt, wenn du beim Postunternehmen nach den ersten Malen keine Beschwerde einlegst.

Auf jeden Fall würde ich erstmal darauf beharren, dass du das Paket nicht persönlich in Empfang genommen hast, und so der Verkäufer in der Pflicht steht.

So einfach läuft das nicht

Erstmal wird geklärt ob du eine Abstellgenehmigung erteilt hast. Wenn nein, dann wird erst einmal eine Nachforschung in die Wege geleitet werden.

Was danach passiert ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Im Zweifel müssen sie am Ende des Tages natürlich haften, aber je nach Situation kann die Haftung auch auf dich fallen

https://www.wbs-law.de/allgemein/rechtsfall-des-tagesonline-shoppingwer-haftet-bei-paketverlust-13529/

Wenn der Postbote mein Paket vor der Haustür ablegt, dann geklaut wird.

Dann haftet die Post und stellt Regressansprüche an den Zusteller. Auch bei einem Ablagevertrag. Den meisten Zustellern sind sich ihres (u.U.kostspieliges) Handeln überhaupt nicht bewusst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es ein versichertes Paket war, bekommt nur der Absender die Kosten ersetzt.

Kommt darauf an, was vereinbart worden war.

Man kann ja auch vereinbaren, dass es an einem bestimmten Platz abgelegt werden kann oder soll. Dann bist Du für das Schicksal des Paketes verantwortlich, seitdem es dort abgelegt wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung