Roller schneller als 45 km/h?

2 Antworten

Bis Ende 2001 durften 50er noch 50 km/h fahren, es gilt Bestandsschutz genau wie für die DDR-Fahrzeuge, §76 FeV.

da ich eh in einem halben Jahr 18 werde und dann den A2 machen kann.

Dass der Aufstieg auf A2 erst nach zwei Jahren Vorbesitz möglich ist, ist dir bewusst? Bei einer regulären Erweiterung musst du die komplette Ausbildung erneut durchlaufen und sparst dir lediglich sechs Doppelstunden Theorieunterricht.

Ja, entweder die alten DDR-Modelle oder Roller mit Einzelabnahme.