Rolle des Mannes im Islam?

3 Antworten

Du hast doch schon alles Relevante erkannt und beschrieben, liebe Schwester, Du musst nur noch die entsprechende Konsequenz ziehen!

Es ist aus: Lass' Dich scheiden, sichere Dir das Sorgerecht für Deine Töchter und versuche einen Unterhaltsanspruch gegen ihn zu erhalten (auch dann, wenn dieser wahrscheinlich nicht durchsetzbar ist, ist das wichtig!)

Nimm' Dir eine erfahrene Scheidungsanwältin! ...die Investition lohnt sich!

P.S.: Belafstkind hat das richtig geschrieben: "Prinzipiell" wäre Dein Mann (islamisch gesehen) für Dich finanziell verantwortlich, müsste Dir alles zahlen und Du dürftest Deinen Lohn/Gehalt für Dich verwenden, wie Du möchtest. Allein: Wie so oft im Islam - klaffen auch bei Euch - Anspruch und Wirklichkeit "himmelweit" auseinander:(

Also im Islam ist es eigentlich so, dass der Ehemann für den Unterhalt verpflichtet ist. Auch darf er nur dann mehrere Frauen heiraten, wenn er alle gleich behandeln kann. Zudem gehören die Kinder dem Mann:

Nach traditioneller, auf der Scharia fußender Auffassung, gehören nach einer Scheidung die gemeinsamen Kinder eines Paares immer dem Mann, denn er ist der alleinige rechtliche Vormund und kann alle Entscheidungen treffen. Auch wenn die Kinder bis zum Ende der Kleinkinderzeit bei der Mutter bleiben, wie es die Scharia eigentlich vorsieht, kann ihr dieses Recht vorzeitig entzogen oder gegen die Scheidung abgehandelt werden. Sieht die das klassische islamische Recht für die Mutter nur eine vorübergehende Personensorge für Jungen bis sieben, für Mädchen bis neun Jahre vor, haben heute viele islamische Länder diese Fristen angehoben und erlauben der Mutter die Fürsorge bis zum Alter von 15 Jahren für Jungen und bis zu 18 für Mädchen, nicht selten auch bis zur Eheschließung. Allerdings werden in einer Gesellschaft, die dem Vater so eindeutig den rechtlichen Vorrang einräumt, nicht selten Mittel und Wege gefunden, Müttern dieses Recht zu entziehen.

Quelle: Die Scharia von Prof. Dr. Christine Schirrmacher, S. 45


Schwester1987 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 00:02

Meine Kinder leben bei mir weil ich mir ein Leben ohne meine Kinder nicht vorstellen kann. Zudem lebt der Vater meiner Kinder nicht in DE. Die Kinder sind aber nicht das Problem sondern unsere Ehe.

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BelfastChild  16.12.2021, 00:04
@Schwester1987

Na ja, der Mann kann sich - islamisch gesehen - leicht scheiden lassen, er braucht seine Frau lediglich zu verstoßen. Die Frau selbst muss einen Prozess anstrengen. Genaue Details kenne ich jetzt nicht, das müsste ich nochmals nachschlagen.

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Derartige Fragen solltest du hier nicht stellen, wenn du eine qualifizierte Antwort bekommen möchtest. Sie erfordert nämlich eine individuelle Fatwa, die dir hier niemand geben darf. Bitte befrage dazu einen Sheikh. Hier wird man dich eher in die Irre führen.

Du kannst dich auch an ein Fatwa-Zentrum wenden. Dort gibt es ein Ticket-System. Es wird etwas dauern, aber die haben da qualifizierte Leute:

Fatwa@islamische-union.de

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Schwester1987 
Beitragsersteller
 17.12.2021, 07:03

Okay, Dankeschön

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