römisch-republikanische und attische vefassung im vergleich

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Die Verfassungen waren keine insgesamt geschriebenen Verfassungen (vor allem die römische war zunächst ein Brauch), aber einzelne Bestimmungen wurden in Form schriftlicher Gesetze festgehalten.

Politische Rechte hatten nur die (männlichen) Vollbürger. Ausgeschlossen waren Minderjährige, Frauen, Ausländer und Sklaven.

Der athenische Staat ist ein Stadtstaat (eine Polis, griechisch: πόλις) gewesen (die Stadt Athen und das Umland umfassend). Die römische Republik war auch ursprünglich ein Stadtstaat, hat aber ihren Herrschaftsbereich im Verlauf der Geschichte stark ausgebaut und ein Römisches Reich (Imperium Romanum) errichtet. In der Zeit der späten römischen Republik erhielten die Bewohner Italiens das römische Bürgerrecht.

Die athenische Verfassung war eine direkte Demokratie. Sie ist zuerst von Kleisthenes in dem Zeitraum 509 - 507 v. Chr. eingeführt worden und später, vor allem durch von Ephialtes und Perikles beantragte Beschlüsse ausgebaut worden.

Die Volksversammlung (Ekklesia) hatte eine sehr starke Stellung. Sie fasste Beschlüsse, beschloss Gesetze und entschied über Krieg und Frieden. Alle Bürger hatten Rederecht.

Volksgerichte (eine große Anzahl ausgeloster Bürger) übten Rechtsprechung aus.

Ein Rat (Boule) der 500 (Bürger in regelmäßigem Wechsel) war für tägliche Staatsgeschäfte zuständig und bereitet die Tagungen der Volksversammlungen in Beratungen vor.

Die meisten Amtsinhaber wurden durch Los bestimmt, es gab mehrere für ein Amt und regelmäßigen Wechsel. Bei einigen Ämtern gab es Wahlen, z. B. die 10 Strategen (militärische Führung; in der frühen Zeit waren die Archonten besonders hohe und wichtige Amtsinhaber).

Für Tagungen und Ausübung von Ämtern wurden Tagegelder eingeführt, die auch ärmeren Bürgern die Teilnahme ermöglichten.

Es gab die Möglichkeit, durch eine Volksabstimmung ein Scherbengericht (Ostrakismus) durchzuführen (487 v. Chr. – 418 v. Chr. oder ein wenig später belegt). Seit 415 v. Chr. gab es die Möglichkeit einer Klage wegen Gesetzwidrigkeit (γραφὴ παρανόμων).

Das Volk hatte sehr starke Kontrollmöglichkeiten, während die Macht der Amtsinhaber deutlich eingeschränkt war.

Die Verfassung der römischen Republik hat sich nach Beendigung der Königsherrschaft allmählich in der Zeit der Ständekämpfe (Patrizier und Plebejer) herausgebildet.

In der Römischen Republik gab es 4 verschiedene Volksversammlungen (comitia; Komitien):

Comitia Curiata: Versammlung der 30 Sippen (Curiae; Kurien), in der späteren Zeit der römischen Republik durch 30 Liktoren (Amtsdiener) vertreten mit hauptsächlich sakraler Funktion (religiöse Zeremonie und formale Bestätigung der Gültigkeit von Staatsakten) und Mitwirkung bei einigen Familien- und Erbangelegenheiten (z. B. Adoptionen)

Comitia Centuriata: Zenturiatsversammlung mit einem historischen Bezug zur Heeresorganisation (Zenturien = Hundertschaften) mit verschiedenen Waffengattungen (wobei sie aber nicht mehr eine tatsächliche militärische Gliederung war)

Abgestimmt wurde in der Reihenfolge der Vermögensklassen, bis eine Mehrheit erreicht war: Reiter (die Reichsten, die sich ein Pferd leisten konnten) und die Fußsoldaten mit 5 nach Vermögen unterteilten Klassen sowie darunter Handwerkern, Musiken und nicht Wehrpflichtigen. Jede Einheit (Zenturie) hatte nur eine Stimme (Mehrheit innerhalb der Einheit). Die Reichen hatten trotz weniger Mitglieder viele Zenturien und so ein größeres Gewicht. Reiter und 1. Klasse der Fußsoldaten reichten bei Einigkeit schon für eine Mehrheit (wahrscheinlich zusammen 98 Zenturien).

Die Zenturiatskomitien waren zuständig für die Wahl der höheren Magistrate (Amtsträger; jährlich die Konsuln und Prätoren, alle 5 Jahre die Zensoren), die Entscheidung über Krieg und Frieden und anfänglich die Strafjustiz über Bürger (Hochverrat blieb ziemlich lange ein Gebiet).

Comitia Populi Tributa: Tributkomitien, eine Plebejer und Patriziern umfassende Volksversammlung, in 35 Stämme (Tribus) eingeteilt waren (anfänglich 4).

Es gab insgesamt 4 städtische und 31 ländliche Tribus. Durch Listeneintragung wurden Römer einem Tribus als Wahlbezirk zugewiesen. Sie wählten die unteren Magistrate (kurulische Ädilen, Quaestoren und Militärtribunen). Außerdem fand anfänglich vor ihnen Rechtsprechung statt.

Concilium Plebis: Volksversammlung (Versammlung der Plebs), eine auf die Plebejer beschränkte Versammlung, von den Volkstribunen (Tribuni Plebis) einberufen

Sie wählte die plebejischen Ädile und die Volkstribune. Anfänglich wurden vor ihr Gerichtsverhandlungen durchgeführt. Das Concilium Plebis konnte Gesetze beschließen (ihre Beschlüsse [plebis scita = Plebiszite/Volksabstimmungen] waren seit 287 v. Chr. [Ende der Ständekämpfe] für das Gesamtvolk [populus] bindend. In der Praxis lag hier die Gesetzgebung (die ebenfalls zuständigen Zenturiatskomitien waren sehr viel schwerfälliger zu organisieren).

Volksversammlungen wurden von Amtsträgern/Beamten (Magistraten) und Volkstribunen einberufen, sie konnten nur zustimmen oder ablehnen, nicht selbst einen Antrag stellen, nicht debattieren (es gab die „contio“, eine informelle Versammlung, in der Politiker Absichten und Gesetzesentwürfe ankündigen und vorstellen konnten) oder Anträge abändern.

Eine sehr wichtige Institution war der Senat. Die Mitglieder wurden durch Eintragung in eine Liste bestimmt, wobei in der Anfangszeit die Zugehörigkeit zu vornehmen Familien entscheidend war, später die Wahl in Ämter wichtig war und in der späten Republik zur Mitgliedschaft führte.

Der Senat übte durch seine Beschlüsse (senatus consulta) große Macht aus, weil er die gesammelte Autorität der Gesamtgruppe der politischen Führungsschicht darstellen konnte. Die senatorischen Familien waren auch durch das Klientelwesen mächtig.

Die leitenden Beamte waren 2 Konsuln, die für 1 Jahr gewählt wurden. Alle 5 Jahre konnten Zensoren gewählt werden, die Vermögensschätzung durchführten, Bürger bestimmte Gruppen zuteilten und in Listen von Institutionen aufnahmen oder aus ihnen entfernten und staatliche Aufträge bei bestimmten finanziellen/wirtschaftlichen Angelegenheiten vergaben.

Für die Beamten galten die Prinzipien der Kollegialität (mindestens zwei) und der Annuität (Begrenzung der Amtszeit auf ein Jahr). Sie hatten gegen Kollegen und niedrigere Beamten ein Einspruchsrecht (Interzessionsrecht). Die Volkstribune hatten allgemein ein Vetorecht. Ein Amt konnte normalerweise nicht direkt für ein weiteres Jahr bekleidet werden (Iterationsverbot). In einem Notstand konnte für 6 Monate ein Diktator ernannt werden.

Es gab Gerichte.

Die Verfassung der römischen Republik ist von einigen antiken Staatstheoretikern als gemischte Verfassung gedeutet worden. Die Volksversammlungen (Funktionen: Wahl von Amtsträgern, Gesetzgebung und mit eher geringer Bedeutung die Rechtsprechung) sind dabei ein demokratisches Element, der Senat ein aristokratisches und die Konsuln ein monarchisches. Die Nobilität (eine Gruppe der Führungsschicht) mit dem Senat als Machtzentrum hatte aber die Vorherrschaft und daher ist die Römische Republik eher eine besondere Art der Oligarchie/Aristokratie.

In Bibliotheken gibt es gute geschichtliche Darstellungen, z. B.:

Jochen Bleicken. Die athenische Demokratie. 2., völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 1994. ISBN 3-506-71901-7

Jochen Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik: : Grundlagen und Entwicklung. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh. 8. Auflage, 2000. (UTB für Wissenschaft: Uni-Taschenbücher, 460). ISBN 3-8252-0460-X (UTB); ISBN 3-506-99405-0 (Schöningh)

Für eine schnelle einführende Information (Athen): http://de.wikipedia.org/wiki/Attische_Demokratie