Reverse Charge in UstErklärung richtig angeben?


19.09.2024, 08:57

So

1 Antwort

Ich habe insgesamt 21.500€ an Ausgaben- Rechnungen über Reverse Charge EU 19%.

Das heißt, du schuldest 4.085 € (21.500€ × 19%) an Umsatzsteuer. Dieser Betrag gehört in die Zeile 65 rein.

Gleichzeitig kannst du dir, sofern du diese sonstigen Leistungen für dein Unternehmen bezogen hast, diese 4.085 € als Vorsteuer erstatten lassen --> Zeile 83.

Rechne ich mit den 500€ genau so? Also 19% Vorsteuer ziehen und 19% Steuerschuld?

Nein. Die 500€ sonstige Leistungen hast du an andere ausländische Unternehmer erbracht, sodass das für dich Einnahmen sind.

Die Steuerschuld hierfür geht aber auf die anderen ausländischen Unternehmer über, sodass es in DE für dich gar nicht besteuert wird (nicht steuerbar).

Die 500€ trägst du entweder in Zeile 74 (wenn der öeistungsempfangende Unternehmer im EU Ausland sitzt) oder sonst in Zeile 75 der Umsatzsteuererklärung ein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Xailes 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 10:05

Alles klar war verständlich vielen Dank! :) Noch eine Frage. Ich gehe mal davon aus dass du beim FA arbeitest. Ich habe vergessen die Zahlen beim 1. Mal anzugeben von IGL und 13b, und dann kam ein Brief dass ichs binnen 1Monats nachreichen soll, korrigieren oder halt Stellung beziehen. Wie hoch ist die Chance dass das negativ auf mich zurückfällt und eine Betriebsprüfung oä nach sich zieht? Oder ist es wenn ich es nun korrigiere vom Tisch und wird nicht weiter verfolgt? Danke vorab. Und nein ich mauschel nicht mit der Buchhaltung

Giota210  19.09.2024, 10:24
@Xailes
Ich habe vergessen die Zahlen beim 1. Mal anzugeben von IGL und 13b, und dann kam ein Brief dass ichs binnen 1Monats nachreichen soll, korrigieren oder halt Stellung beziehen.

Dann machst du es ja jetzt.

Wie hoch ist die Chance dass das negativ auf mich zurückfällt und eine Betriebsprüfung oä nach sich zieht? Oder ist es wenn ich es nun korrigiere vom Tisch und wird nicht weiter verfolgt?

Also ich kann jetzt nur für mich sprechen, nicht aber für andere Kollegen: Schlecht wäre es, wenn du die gar nicht angibst (Da würde es eher passieren, dass man eine Betriebsprüfung bzw. Umsatzsteuer-Sonderprüfung anregt).

Wenn du das korrigiert, sollte das Thema vom Tisch sein.