Rettungssanitäter geschützt?

4 Antworten

Das ist vom Recht des jeweiligen Bundeslandes abhängig, durch ein Bundesgesetz, das Notfallsanitätergesetz (NotSanG), sind nur die Berufsbezeichnungen "Notfallsanitäter/in" und "Rettungsassistent/in" bundesgesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen. Einige Bundesländer haben jedoch basierend auf den "Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (Rettungssanitäter)" des Bund- Länder- Ausschusses Rettungswesen ein entsprechendes Landesgesetz erlassen, durch das dann auch die Bezeichnung "Rettungssanitäter/in" geschützt ist. In anderen Bundesländern wäre es zwar nicht strafbar bzw. eine Ordnungswidrigkeit, sich so zu bezeichnen, wohl aber die entsprechenden Tätigkeiten in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport bzw. die entsprechenden medizinischen Maßnahmen auszuüben, eine strafrechtliche Verfolgung, ist also immer wahrscheinlich, wenn es herauskommt, dass man in Wahrheit unqualifiziert ist, hier kommt vieles an möglichen Tatbeständen in Betracht. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Das darfst Du Dich nur nennen, wenn Du auch die entsprechende Ausbildung hast.

Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977, ist in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt, nicht jedoch durch ein Bundesgesetz. Sie umfasst mindestens 520 Stunden und gliedert sich in vier Teile:

Wenn du dich so nennst ohne die Qualifikation wäre dies Amtsanmaßung und eine schwerwiegende straftat!