Restschuldversicherung beim Kredit Arbeitsunfähigkeit?
Hallo,
ich habe folgende Frage und zwar habe ich ein Kredit laufen mit Restschuldversicherung beim Todesfall und Berufsunfähigkeit.
ich wurde aufgrund meiner Krankheit gekündigt. Stehe auch dem Arbeitsmarkt momentan nicht zuverfügung.
tritt indemfall die berufsunfähigkeitsversicherung ein?
Danke im Vorraus
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/cafibone/1720961479811_nmmslarge__0_0_791_791_b62a9bd349faba7dc485084abdde90d6.jpg?v=1720961480000)
Nein. Kannst ja wieder gesund werden.
Berufsunfähigkeit ist mehr als vorübergehend krank.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dancefloor55/1444745295_nmmslarge.jpg?v=1444745295000)
ja aber du bist grundsätzlich noch arbeitsfähig oder? nur halt nicht in deinem aktuellen Beruf.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In den Versicherungsbedingungen steht drin wie du deine Berufsunfähigkeit nachweisen musst.
Welcher Arzt dir das entsprechend Bescheinigen kann weiß Ich nicht , aber Ich würde mal davon ausgehen das dein behandelnder Arzt dir da Auskunft geben kann.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hallo, danke erstmal.
ich habe bei Fragestellung mich nicht richtig ausgedrückt. Also meine Frage wäre… tritt die Versicherung ein wenn ich nicht mehr in der Lage bin meinen Beruf auszuüben laut fachlicher Arzt , bis ich Vlt ein andern Beruf erlerne. Trotz Arbeitslosigkeit?
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glaube nicht dass das zählt da du ja nicht grundsätzlich Arbeitsunfähig bist. Um deine Rechnungen zu bezahlen muss man evtl. auch Arbeiten für Hilfskräfte annehmen.
Genaueres kannst du sicher deinen Versicherungsvertreter fragen oder in deinem Vertrag nachlesen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wie Dancefloor schon schreibt , ob die Versicherung auch zahlt wenn du Vorrübergehehend Berufsunfähig ist, kommt auf die genauen Vertragsbedingungen an.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dazu müsste man in den AGB's erstmal sehen, wie sie die Berufsunfähigkeit definieren. Wielange muss sie bestehen. Da wird auch kein Gutachten von deinem Arzt ausreichen.
Wie geht es denn beruflich mit dir weiter? Sollst du jetzt umgeschult werden?
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Nein. Wer krank ist, ist nicht zwangsläufig berufsunfähig.
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Ich hätte Vlt meine Situation anders schildern sollen. Ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben, weil es mich zusehr belastet. Laut fachlicher Arzt
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Halbammi/1616970987067_nmmslarge__0_0_679_679_815858d26c1bb91520e4bf76864c8294.jpg?v=1616970987000)
auch das ist nicht arbeitsunfähig. Wenn du den Beruf nicht mehr ausüben kannst, dann mach halt was anderes.
Ich hätte Vlt meine Situation anders stellen sollen. Ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben, weil es mich zusehr belastet. Laut fachlicher Arzt