Relai führt KYC ein?

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Weil ab nächstes Jahr in Europa die MiCa Verodnung gilt.

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KYC-pflichtige Interaktion mit fremdverwalteten Wallets
Unter einer fremdverwalteten  Wallet („hosted Wallet“) versteht man eine Wallet, die nicht durch den Nutzer, sondern durch eine Drittpartei verwaltet wird. Ein gutes Beispiel dafür sind die Nutzer-Wallets auf einer Kryptobörse, deren persönliche Schlüssel nicht im Besitz der Nutzer sind. Die meisten Kryptobörsen müssen umfangreiche  KYC-Richtlinien („Know Your Customer“) einhalten, sodass eine anonyme  Transaktion an derartige Wallets sehr unwahrscheinlich ist. Die Börsen wissen, wer ihnen Kryptowerte transferiert, sodass derartige Transaktionen nicht von dem neuen Gesetz betroffen sind.
In anderen Bereichen sieht das jedoch anders aus. Anbieter von fremdverwalteten Lightning-Wallets, wie beispielsweise Alby oder Wallet of Satoshi, führen bisher normalerweise kein KYC-Verfahren durch, wenn jemand ihr Produkt bzw. ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen will. Mit dem neuen Gesetz dürfen EU-Bürger also zu derartigen fremdverwalteten Wallets ohne KYC keine  Bitcoin oder Kryptowährungen mehr schicken. Das gilt auch für Spenden, wenn der Empfänger eine „hosted Wallet“ benutzt. Fraglich ist jedoch, wie dieses Verbot kontrolliert werden kann, wenn die Wallet-Anbieter nicht in der EU registriert sind.
Digitale Assets dürfen jedoch weiterhin von Person zu Person übertragen werden, denn Transaktionen zwischen „self-hosted Wallets“, d. h. selbstverwaltete Wallets (wie z. B. Hardware-Wallets wie die  BitBox02), sind von dieser EU-Regelung ausgenommen. Dies lässt vermuten, dass sich die EU-Gesetzgeber über die schwierige Regulierung derartiger Wallets bewusst sind und deshalb eher den Zugang zu On- und Off-Ramps und Zahlungsdienstleistern erschweren wollen, um die Nutzung von Kryptowährungen einzuschränken. Gerade im geschäftlichen Verkehr werden in der Regel fremdverwaltete Wallets genutzt. Ob sich dies ändern wird, um das Anonymitätsverbot der EU zu umgehen, wird die Zukunft zeigen.
Während die neuen Regeln für Krypto-Assets ( MiCA-Verordnung) bereits Anfang 2025 und das Gesetz zur Überwachung von Krypto-Transaktionen innerhalb der EU ( DAC8) Anfang 2026 in Kraft treten sollen, steht das Datum für die Anti-Geldwäscheregulierungen (AMLR) noch nicht fest. Es wird  geschätzt, dass diese Regulierung zwischen 2026 und 2027 rechtsverbindlich wird – zusammen mit der Schaffung einer speziellen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA).

Quelle: EU-Gesetz zum Verbot anonymer Kryptozahlungen kommt - blocktrainer.de

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bitcoiner seit 2016
 - (Geld, Gesetz, Europa)

Frager47320 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 13:25

D.h. dass alle Anbieter wohl nach und nach einen KYC durchführen/erheben müssen, damit sie weiterhin der EU agieren dürfen? Ich nutze Pocket und die werden dann wohl sicherlich auch wie Relai demnächst nach KYC fragen...

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Frager47320 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 13:30
@TheOrangePill

Danke. Ich meine, meine Identität haben die aufgrund der Überweisung ja ohnehin, dennoch finde ich es überheblich, dass man sich so gläsern machen muss und seine Dokumente/personenbezogenen Daten überall hinterlegen soll.

Unglaublich, was hier wieder abgeht.

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