Reklamation ohne OVP und Kassenzettel ( Adidas )

2 Antworten

Im Prinzip schreibt keiner vor, dass die Inanspruchnahme einer Garantieleistung einen Kaufnachweis erfordert. Aaaaaber, im Zweifelsfall musst Du nachweisen, dass Du 1. grundsätzlich einen Garantieanspruch hast (also Du Diich innerhalb der Garantiefrist befindest) und 2. wer Dir gegenüber die Garantie geben muss (z.B. welcher Händler). In der Praxis hast Du eigentlich ganz gute Chancen wenn Du einen Artikel erworben hast, welcher exclusiv vertrieben wird (z.B. Silvercrest bei Lidl, O.K. bei Toom Baumarkt usw...) oder sich der Händler an den Kauf erinnern kann.

Die OVP selbst ist uninteressant